Lindaus zweiter Bürgermeister Mathias Hotz (CSU) wird seine Ämter nicht niederlegen. Das hat er am Montagabend der Stadtverwaltung mitgeteilt, wie Sprecherin Bettina Wind auf unsere Nachfrage schreibt. Die Verwaltung hatte ihn zu einer Klarstellung aufgefordert, nachdem Hotz vergangene Woche über seinen Anwalt hatte mitteilen lassen, dass er seine politischen Ämter als zweiter Bürgermeister, Stadtrat und Kreisrat ruhen lassen will. Damit hatte er auf Ermittlungen gegen ihn reagiert.
Ein gewählter Beamter kann sein Amt laut bayerischer Gemeindeordnung aber nicht einfach ruhen lassen.
Aus Sicht der Stadt Lindau besteht mit Mathias Hotz’ Antwort nun ein „widersprüchlicher und rechtlich unklarer Zustand“, wie Sprecherin Bettina Wind schreibt.
Stadtratsmitglieder können bei Vorliegen von Entschuldigungsgründen zwar Sitzungen fernbleiben. Dann entfällt das Sitzungsgeld.
Als gewählter zweiter Bürgermeister sei Mathias Hotz jedoch zugleich ständiger Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, schreibt Wind. „Dieses Amt ist nicht an einzelne Sitzungen gebunden, sondern erfordert, dass der Zweite Bürgermeister für Vertretungsfälle grundsätzlich erreichbar und einsatzfähig ist.“
Es bestehe darüber hinaus eine gesetzliche Verpflichtung, das Amt auszuüben. Dafür bekomme Hotz eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung über 1100 Euro. „Zudem ist die Stadt Lindau verpflichtet, einen zweiten Bürgermeister zu haben.“
Die Stadtverwaltung habe sich an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Lindau, gewandt und um rechtliche Klärung gebeten.
Die Staatsanwaltschaft Kempten führt gegen Mathias Hotz „ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts eines Vergehens der Bestechung“, wie Hotz‘ Anwalt vergangene Woche mitteilte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Was Hotz genau damit meint, dass er seine Ämter nicht niederlegt und ob das bedeutet, dass er sie nun doch nicht ruhen lässt, bleibt offen. Er beantwortet Presseanfragen während der laufenden Ermittlungen nicht.



