Wieder mehr Unternehmen in und um Lindau melden Kurzarbeit an

Kurz und knapp
Zulieferfirmen im Automotive-Bereich leiden unter der Krise der deutschen Automobilindustrie.
Symbolbild: Canva

Wieder mehr Unternehmen aus Lindau und Umgebung haben Anfragen und Anzeigen zu Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur eingereicht. Besonders betroffen ist – wie in vielen Regionen – die Automobilindustrie.

„Es ist tendenziell mit einem Anstieg der Kurzarbeit im Kreis Lindau zu rechnen“, schreibt Monika Ambronn, Sprecherin der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen auf unsere Anfrage. Genaue Zahlen zu den vergangenen Monaten habe die Arbeitsagentur nicht, da die Daten nur verzögert vorliegen. Eine Tendenz sei jedoch erkennbar.

Im Kreis Lindau sei vor allem das verarbeitende Gewerbe von Kurzarbeit betroffen. Dazu zählen zum Beispiel die Metallverarbeitung und der Maschinenbau, aber auch die Automobilindustrie und weitere Branchen.

Was ist der Grund für Kurzarbeit?

Den Unternehmen machten die unsichere internationale politische Situation und die Zollpolitik der USA zu schaffen. Das wirke sich auch negativ auf die Auftragslage aus. „Dazu kommen hohe Material- und Personalkosten“, schreibt Ambronn. Zulieferfirmen im Automotive-Bereich litten unter der derzeitigen Krise der deutschen Automobilindustrie.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Folgen tragen – während der Kurzarbeit verdienen sie weniger. Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohnes beziehungsweise 67 Prozent, wenn der Arbeitnehmer mindestens ein Kind hat.

Wann ist Kurzarbeit erlaubt?

Grundsätzlich müsse der Betrieb immer versuchen, Kurzarbeit zu vermeiden, schreibt die Sprecherin. Die Mitarbeitenden könnten andere Arbeiten machen oder vorübergehend in anderen Bereichen tätig sein. „Wenn sich dadurch Kurzarbeit vermeiden lässt, müssen die Beschäftigten auch Überstunden abbauen, Arbeitszeitkonten reduzieren oder Erholungsurlaub nehmen.“

Um Kurzarbeit zu vermeiden, müssten auch Minusstunden eingebracht werden, soweit dies im Rahmen der Arbeitszeitvereinbarungen zulässig ist. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, könne Kurzarbeitergeld bewilligt werden.

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