Ärger wegen der Halbinselsanierung
Die Umbauarbeiten an der Seekrone waren schon ein Jahr früher fertig als geplant. Die Halbinselsanierung begann erst Anfang 2023.
Die Gemeinde musste zunächst Kanäle reparieren und austauschen. Dafür wurde der Boden aufgerissen. Eine Baupause in den Sommermonaten, die Bürgermeister Voigt den Wirten auf der Halbinsel zugesagt hatte, fiel aus.
Nicht nur Manhardt und sein Pächter Salvatore Marino, der in der Seekrone ein italienisches Restaurant und Ferienwohnungen betreibt, ärgerten sich über die aufwendigen und lauten Bauarbeiten in der Hochsaison. Auch ein anderer Gastronom auf der Halbinsel beschwerte sich öffentlich. Doch die Gemeinde zog die Arbeiten durch. Voigt verwies auf enge Zeitpläne, an die auch Genehmigungen und Förderungen gekoppelt seien.
Ich konnte diese Gleichgültigkeit damals nicht fassen,
sagt Manhardt bei Gericht.
Im vergangenen Jahr gingen die Arbeiten weiter. Die angekündigte Baupause in den Sommermonaten wurde dieses Mal zwar nicht komplett gestrichen, aber verkürzt. Wegen des Hochwassers habe sich eine Zeitverzögerung ergeben, erklärt Bürgermeister Voigt. die kürzere Baupause sei mit den Anliegern abgesprochen gewesen. Salvatore Marino sagt, er sei darüber lediglich informiert worden.
Wogegen sich die Klage genau richtet
Er habe Klage eingereicht, „weil Gespräche mit der Gemeinde irgendwann nichts mehr gebracht haben“, sagt Robert Manhardt aus. Die Sonnenhof GmbH verklagt die Gemeinde Wasserburg wegen „arglistiger Täuschung“. Ihm sei ausdrücklich gesagt worden, dass die „Hafensanierung“ 2021 abgeschlossen sei, versichert Manhardt im Zeugenstand. Zudem sei er immer von einer einfachen, überschaubaren Hafensanierung ausgegangen.
„Als am Hafen nichts passiert ist – warum haben Sie da nicht nachgefragt?“, will der Richter wissen. Er habe sich über die Verzögerung des Baubeginns zunächst nicht sonderlich gewundert, sagt Manhardt. „Von der Gemeinde wurden viele Dinge nicht eingehalten.“
Zudem habe er sie auch deswegen als nicht so dramatisch empfunden, „weil ich ja nur von einer Hafensanierung ausging.“ Wie umfangreich die Halbinselsanierung würde, sei ihm erst klargeworden, als die Bauarbeiten begannen.
Klage wurde nicht fristgerecht eingereicht
Der Richter kürzt die Verhandlung ab. Die Zeugen vor der Tür schickt er nach Hause, sie müssen nicht mehr aussagen. Das Gericht werde die Klage von Manhardt schon allein deswegen ablehnen, weil sie nicht fristgerecht eingereicht wurde, kündigt der Richter an. Das schriftliche Urteil des Landgerichts kam Anfang der Woche: Die Klage ist abgewiesen, die Sonnenhof GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.
In der Urteilsbegründung, die Kolumna vorliegt, heißt es, Manhardt wisse spätestens seit Mai 2021, dass die Halbinselsanierung nicht bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein werde, „da zu diesem Zeitpunkt mit der Sanierung noch gar nicht begonnen wurde“.
Auch dass der Umfang der Bauarbeiten über eine Sanierung im Hafenbereich hinausgehe, sei Manhardt spätestens seit dem 9. Januar 2023 bewusst. Die „Anfechtung des Erbbaurechtsvertrags wegen arglistiger Täuschung“ ging bei der Gemeine Wasserburg aber erst am 26. Januar 2024 ein. Die Frist für eine solche Anfechtung beträgt ein Jahr.
Die Klageschrift beim Landgericht Kempten ging am 19. Juni 2024 ein. Es sei „unbestritten“, dass die ganze Angelegenheit für Manhardt und seinen Pächter „mehr als unglücklich und ärgerlich gelaufen ist“, sagt der Richter. „Man hat sich getäuscht gefühlt. Es hieß Hafensanierung und dann wird alles aufgerissen. Wenn ich einen Vertrag über 50 Jahre habe, dann muss ich allerdings auch damit rechnen, dass mal eine Baustelle kommt.“
Die Informationen zum Umfang der Halbinselsanierung hätte sich Manhardt nach Ansicht des Gerichts beschaffen können. Allein im „Dorfspiegel“ sei seit 2016 durchgängig von einer Sanierung der Halbinsel samt Kanalsanierung die Rede. Eine Täuschung sieht der Richter hier nicht.
Manhardts Anwalt Karl Ecker kündigt auf Nachfrage von Kolumna an: „Wir werden Berufung einlegen.“
Ist eine gütliche Einigung möglich?
Zu Beginn der Verhandlung stand auch die Frage nach einer gütlichen Einigung im Raum. Für einen Vergleich gibt es laut dem Anwalt der Gemeinde Wasserburg allerdings „keine Schnittmenge“. Der Erbbauzins sei fest im Haushalt der Gemeinde veranschlagt. „Da ist kein Spielraum.“
Im Gespräch nach dem ersten Verhandlungstag sagte Bürgermeister Harald Voigt, die Gemeinde wäre bereit, den Vertrag aufzulösen, wenn dies für die Gemeinde „kostenneutral“ erfolge. Er stellt klar: „Die Gemeinde wird kein Geld in die Hand nehmen.“
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Der frühere Wasserburger Bürgermeister Kleinschmidt wurde in dieser Sache von Gemeinderäten als „teuerster Lehrling“ der Gemeinde bezeichnet.