Opfer oder Täterin? 76-Jährige wegen Geldwäsche verurteilt

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Lindau
Opfer von Love-Scam sind nicht selten Menschen, die sich einsam fühlen. In dem Fall am Lindauer Amtsgericht verwischen die Grenzen zwischen Täter und Opfer.
Symbolbild: Canva

Sie war selbst auf eine Masche im Internet hereingefallen. Wenig später wurde die Angeklagte zur Finanzagentin eines Betrügernetzwerks. Vor dem Amtsgericht Lindau ging es deshalb um die Frage: War sie Mittäterin – oder wurde sie selbst erneut getäuscht?

Die 76-Jährige wirkt niedergeschlagen. Mit gesenktem Blick sitzt sie auf der Anklagebank des Lindauer Amtsgerichts. Kurz zuvor haben zwei Menschen als Zeugen ausgesagt, die durch das Betrügernetzwerk Geld verloren haben: eine junge Frau aus Norddeutschland und ein 40-Jähriger aus Oberbayern.

Sie waren nur zwei von sieben Opfern, die Geld auf das Konto der Angeklagten überwiesen haben. Sie glaubten, damit Menschen zu helfen oder eine Liebesbeziehung aufzubauen. Tatsächlich landete das Geld anschließend in den USA. Die Angeklagte behielt einen kleinen Teil als Provision und leitete den Rest weiter.

Verurteilt wurde die Seniorin wegen sechs Fällen aus den Jahren 2024 und 2025 und eines Betrags von knapp 10.000 Euro (ein Fall wurde eingestellt). Die Staatsanwaltschaft wirft der 76-Jährigen vor, als sogenannte Finanzagentin Teil eines internationalen Betrugsnetzwerks gewesen zu sein.

„Ich wurde von jemandem kontaktiert, der angeblich Hilfe braucht“, erzählt die junge Frau aus Norddeutschland vor Gericht, während sie mit den Tränen kämpft. Über TikTok sei sie von einem Mann kontaktiert worden. Er habe ihr seine Daten gegeben und versprochen, dass sie die überwiesenen 1000 Euro zurückbekomme.

Das Geld sah sie nie wieder.

Ähnlich erging es einem 40-Jährigen aus Oberbayern. Er hatte 500 Euro an eine angebliche Tennisspielerin überwiesen, die er über Facebook kennengelernt hatte. Das Geld sollte ihr offenbar helfen, ein Flugticket zu bezahlen. „Wir wollten uns näher kennenlernen“, sagt der Mann vor Gericht.

Warum er das Geld nicht direkt an die Frau, sondern auf das Konto der Angeklagten überweisen sollte, habe ihn damals nicht gewundert. Kaum war das Geld überwiesen, brach der Kontakt zur angeblichen Tennisspielerin ab.

Auch die anderen Geschädigten wurden von Hintermännern im Ausland mit unterschiedlichen Geschichten dazu gebracht, Geld an die Angeklagte zu überweisen. Mal ging es um angebliche Arbeitskollegen, mal um Prominente, die sich in einer Notlage befanden. In anderen Fällen wurde Ware angeboten, die es gar nicht gab. Häufig ging es um Beziehungen oder Liebe.

Das Geschäft mit der Einsamkeit

Das Vorgehen ist typisch für das sogenannte Love-Scamming. Betrüger bauen über das Internet zunächst Vertrauen zu ihren Opfern auf. Sie geben sich als potenzielle Partner aus, täuschen Gefühle vor und bringen die Betroffenen schließlich dazu, Geld zu überweisen.

Die Polizei hat immer häufiger mit solchen Fällen zu tun. Die Zahl der angezeigten Fälle im Zuständigkeitsbereich der Polizei Schwaben Süd/West, zu dem auch der Kreis Lindau gehört, hat sich innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelt: Waren es 2022 noch 45 Fälle, wurden 2025 mehr als doppelt so viele verzeichnet.

Einsamkeit sei dabei häufig ein Faktor, sagt Polizeisprecher Johannes Stoll im Gespräch mit Kolumna. „Häufig handelt es sich um einsame Menschen, die auf der Suche sind.“

Viele Betroffene könnten nur schwer akzeptieren, dass die vermeintliche Beziehung nie existiert habe. „Wenn sich dann herausstellt, dass alles Betrug war, wollen viele das nicht wahrhaben“, sagt Stoll.

Die Angeklagte war selbst schon einmal Opfer

Auch die 76-Jährige erzählt vor Gericht von Einsamkeit. Sie sei häufig allein zu Hause gewesen. „Der einzige Kontakt waren Personen im Internet.“

Dazu zählte auch der Mann, der sie später zur „Finanzagentin“ machte. Ein halbes Jahr lang habe sie mit ihm online gechattet, er habe ihr eine Freundschaft vorgespiegelt. „Wir hatten auf private Art und Weise geschrieben.“

Irgendwann habe der Mann ihr einen Job angeboten. Sie sollte für einen Freund von ihm in den USA Geld sammeln und anschließend weiterleiten. Dafür sollte sie eine Provision von mehr als fünf Prozent erhalten.

Sie habe darin eine Chance gesehen, erzählt die Angeklagte. Vielleicht könne sie daraus sogar eine eigene Agentur aufbauen.

„Hat Sie das nicht stutzig gemacht?“, fragte die Richterin.

Wie viel wusste die 76-Jährige tatsächlich? Und wann hätte ihr auffallen müssen, dass sie nicht für einen seriösen Geschäftspartner arbeitet, sondern Geld aus einem Betrug weiterleitet? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Verhandlung.

Einmal war sie selbst auf einen Betrüger hereingefallen

Besonders fraglich fand die Richterin dabei, dass die Angeklagte bereits zuvor selbst Opfer eines ähnlichen Betrugs geworden war.

Ein Mann hat sich Anfang der 2020er Jahre ihr gegenüber als Prinz Andrew ausgegeben (das englische Königshaus hat ihm bekanntlich mittlerweile den royalen Titel entzogen).

Der Mann habe sie gebeten, Geld für Waisenkinder in Südafrika zu überweisen, so die Angeklagte. Sie kam der Aufforderung nach. Erst nachdem ihre Bank sie darauf hingewiesen hatte, dass es sich um einen Betrug handeln könnte, erstattete sie Anzeige.

Ein Kriminalbeamter, der damals mit der Angeklagten gesprochen hatte, berichtete vor Gericht, er habe ihr in diesem Zusammenhang auch erklärt, dass das Geldwäsche war. Wie ausführlich das Gespräch gewesen sei, könne er heute allerdings nicht mehr sagen.

„Sie haben leichtfertig gehandelt“

Richterin Rosek ging davon aus, dass die Angeklagte „mindestens leichtfertig gehandelt“ hat. Sie habe sich „hinreißen lassen“, Teil des Netzwerks zu werden.

Gerade weil sie selbst bereits Opfer eines Betrugs geworden sei, hätte sie besonders vorsichtig sein müssen. „Ihnen hätte klar sein müssen, dass es sich um kriminelles Geld handelt“, sagt die Richterin. Sie verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1200 Euro, aufgeteilt in 80 Tagessätzen à 15 Euro. 

Weil die Angeklagte Grundsicherung bekommt, habe sie die Tagessätze von 30 Euro, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, auf 15 Euro heruntergesetzt, begründete die Richterin das Strafmaß.

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