Dieses Bild von Anfang Juli zeigt das Vierlinden-Quartier von oben. Ein Teil der Wohnungen dort werden als einkommensorientiert geförderte Wohnungen angeboten.
Dafür müsste die Kommune auf eine bestimmte Liste kommen. Für einen Antrag hat der Stadtrat am Donnerstag den Weg freigemacht – auf Vorstoß der Bunten Liste.
Damit Bauträger bei größeren Vorhaben auch Sozialwohnungen bauen, hat der Stadtrat 2017 die sozialgerechte Bodennutzung (Sobon) erlassen. Nach und nach werden immer mehr solcher Wohnungen in Lindau bezugsbereit – wie im Vierlinden-Quartier. Deshalb fordert die Bunte Liste: Die Verwaltung solle bei der Vergabe der geförderten Wohnungen mitsprechen. Aber wie könnte das aussehen?
Wer entscheidet über die Vergabe von gefördertem Wohnraum?
In Lindau entscheidet der Eigentümer. Die allermeisten geförderten Wohnungen hat bislang die Lindauer Wohnungsgesellschaft GWG gebaut. Diese habe sich mit der Verwaltung abgesprochen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Voraussetzung sei ein Wohnberechtigungsschein.
Wegen der Sobon kommen nach und nach immer mehr Wohnungen von anderen Eigentümern dazu – wie beim Vierlinden-Quartier. Dort hat die staatliche Wohnbaugesellschaft Bayernheim 119 Wohnungen gekauft, die alle als einkommensorientiert geförderte Wohnungen angeboten und aktuell schon ausgeschrieben werden. 64 weitere geförderte Wohnungen kommen über dem Lindaupark dazu. Aber zum Beispiel auch im Zechwald-Areal und im Wohngebiet „Inselbräupark“ in Reutin entstehen irgendwann geförderte Wohnungen.
Mit Bayernheim seien das Bauamt und sie bereits in Gesprächen, sagte Oberbürgermeisterin Claudia Alfons. „Wir wollen die Belegung gemeinsam gestalten.“ Dabei solle es eine Rolle spielen, „wer hier wohnhaft ist oder einen Arbeitsvertrag hat“.
Wie viele sozial geförderte Wohnungen gibt es in Lindau?
534 sind es aktuell – eingerechnet sind auch schon die, die mit dem Vierlinden-Quartier dazukommen.
Bislang vermietete die Lindauer Wohnungsgesellschaft GWG die meisten geförderten Wohnungen. Auf eine dieser Wohnungen mit ein bis drei Zimmern gebe es etwa 100 bis 150 Bewerbungen, sagte Bauamtsleiter Kay Koschka.
Was fordert die Bunte Liste?
Die Stadtverwaltung solle die Verantwortung für die Vergabe der einkommensorientierten Wohnungen übernehmen, fordert die Bunte Liste (BL) in ihrem Antrag. Es solle ein „transparenter und sozial ausgewogener Kriterienkatalog für die Wohnungsvergabe“ erstellt werden – dabei solle nicht nur Familiengröße und Einkommen eine Rolle spielen, sondern auch, ob jemand bisher in der Region lebt, arbeitet oder anders verwurzelt ist, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Eine deutschlandweite Vergabe würde nicht zur Entlastung des Wohnungsmarktes vor Ort beitragen, sondern im Gegenteil soziale Spannungen verschärfen, schreibt die BL.
Hat die Verwaltung Mitspracherecht bei der Vergabe?
Nein. Lindau ist zwar eine Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt – das diene aber nur für bauplanrechtliche Zwecke, heißt es. Um bei der Vergabe von sozial gefördertem Wohnraum ein sogenanntes „Bennenungsrecht“ zu bekommen, muss Lindau auf der Liste der Kommunen mit „erhöhtem Wohnungsbedarf“ stehen.
„Das war für uns auch eine Erkenntnis, dass es sozusagen zwei Arten gibt – Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt und Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf“, sagte Oberbürgermeisterin Claudia Alfons im Stadtrat am Donnerstagabend.
Was kann die Stadt nun machen?
Die Verwaltung könne darauf hinweisen, dass Lindau als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ eingetragen wird, heißt es in der Vorlage.
Ob Lindau aufgenommen wird oder nicht, entscheide aber die Regierung von Schwaben. Die Behörde bewerte die Daten, erarbeite einen Vorschlag und gebe alles an das bayerische Innenministerium weiter. Das veröffentliche die Liste im „bayerischen Ministerialblatt“ – erst dann dürfe die Verwaltung Menschen, die eine Wohnung suchen, bei der Vergabe von geförderten Wohnungen benennen.
Was sagen Stadträtinnen und Stadträte dazu?
„Man darf nicht ausschließen, dass Leute von außerhalb die geförderten Wohnungen bekommen“, sagte Ulrike Lorenz-Meyer (BL). Aber man könne Kategorien festlegen, um Leute aus der Region zu bevorteilen.
Einige Ratskolleginnen und Ratskollegen lobten den Antrag der BL. „Es ist wichtig, dass wir ein Mitspracherecht haben“, sagte beispielsweise Angelika Rundel (SPD).
Die CSU äußerte sich skeptisch. Der Antrag ziele darauf ab, dass eine neue Stelle in der Verwaltung gebraucht werde, sagte Marc Hübler. Er gab außerdem zu bedenken, dass man schauen sollte, wie viele geförderte Wohnungen die Stadt Lindau überhaupt benötigt und verträgt.
„Das kostet nur Geld“, sagte Thomas Hummler. Er wolle dem Antrag erst zustimmen, wenn die finanziellen Auswirkungen auf dem Tisch liegen. „Echt toller Antrag“, sagt Claudia Mayer. Allerdings könne auch sie erst zustimmen, wenn die Kosten benannt werden können.
Ulrich Schöffel (BU) wies darauf hin, dass das Benennungsrecht, also das Recht auf Mitsprache, die Stadt erst einmal zu nichts verpflichte. „Es gehe nur darum, auf die Liste zu kommen“, sagt Ulrike Lorenz-Meyer. „Was wir damit machen, ist ein anderer Schritt.“
Daraufhin stimmte der Stadtrat einstimmig dafür, dass die Verwaltung der Regierung von Schwaben vorschlägt, Lindau auf die Liste der Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufzunehmen.
Die weiteren Forderungen der Bunten Liste können erst verfolgt werden, wenn die Stadt auf der Liste steht und Mitspracherecht hat.
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