Kay Koschka gibt die Leitung des Lindauer Bauamts ab

Top-Thema
Lindau
Der bisherige Bauamtsleiter Kay Koschka (rechts) tritt in die zweite Reihe, sein Kollege Johannes Kaserer verlässt die Stadtverwaltung.
Foto: Julia Baumann-Scheyer

Nachdem Koschka mit seinem Kollegen Johannes Kaserer eine Beraterfirma für Bauthemen gegründet hatte, hat es viel öffentliche Kritik gegeben – an den beiden, aber auch an OB Claudia Alfons. Nun tritt der Bauamtsleiter in die zweite Reihe. Damit möchte die Stadt „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bauverwaltung“ wiederherstellen.

Ist Kay Koschka nach der Affäre und der öffentlichen Diskussion um seine Beraterfirma als Bauamtsleiter noch tragbar? Die Entscheidung darüber ist nun offenbar getroffen.

Im gemeinsamen Gespräch zwischen der Oberbürgermeisterin und Herrn Koschka wurde vereinbart, die Leitung des Bauamts bis auf Weiteres an Herrn Ordelheide zu übertragen“, schreibt Bettina Wind, Sprecherin der Stadt, auf Nachfrage von Kolumna.

Der Lindauer Stadtrat hatte am Montag etwa eine Stunde nicht öffentlich über das Thema debattiert, dabei soll es ziemlich hitzig zugegangen sein. 

Ziel der Entscheidung sei es, den Fokus nun wieder auf die inhaltliche Arbeit des Bauamts zu richten und die Diskussion über Personen in der Öffentlichkeit zu beenden. „Ich danke Herrn Koschka, dass er seinen Beitrag leistet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bauverwaltung wiederherzustellen“, sagt Oberbürgermeisterin Claudia Alfons. Hilmar Ordelheide hat bei der Stadt bisher die Abteilung Hochbau geleitet. 

Was war passiert?

Kay Koschka hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Johannes Kaserer, der bisher die Abteilung Bauordnung leitete, vor ein paar Wochen nebenberuflich das Unternehmen Bau Visio Consult gegründet.

Die Firma bietet „baurechtliche, städtebauliche und immobilienbezogene Beratung“ für Kommunen, Privatleute, Bauträger und Makler an. In unserer Recherche vor zwei Wochen waren wir der Frage nachgegangen, ob der neue Nebenjob des Bauamtsleiters und seines Kollegen zu einem Interessenskonflikt führt.

Nachdem Kolumna den Text veröffentlicht hatte, hagelte es von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von verschiedenen Stadtratsfraktionen Kritik. Für viele lag der Interessenskonflikt der beiden Unternehmensgründer auf der Hand.

Antrag auf Entlassung aus dem Dienst gestellt

In der Zwischenzeit hat Kay Koschka verkündet, dass er als Gesellschafter bei Bau Visio Consult aussteigt. Johannes Kaserer, der auch vorher schon alleiniger Geschäftsführer der Firma war, wird sie weiterführen.

Kaserer, der verbeamtet ist, habe mittlerweile einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst eingereicht, schreibt Stadt-Sprecherin Wind auf unsere Nachfrage. „Seine Aufgaben werden nun von seiner Stellvertretung fortgeführt.“

Kritik einstecken mussten in den vergangenen Wochen aber nicht nur Koschka und Kaserer, sondern auch die Verwaltung und Oberbürgermeisterin Claudia Alfons. Viele konnten nicht nachvollziehen, warum sie nicht härter durchgegriffen und den Nebenjob ihrer beiden Angestellten verboten hatte.

In einer öffentlichen Anfrage hatten CSU, Freie Bürgerschaft und Freie Wähler unter anderem eine chronologische Aufarbeitung des Falls gefordert.

Was ist wann genau passiert?

Bereits in den Sommerferien haben Koschka und Kaserer bei der Verwaltung ihre geplante Nebentätigkeit angezeigt. Laut Wind umfasst diese sowohl die Beratung öffentlicher als auch privater Auftraggeber. „Nach Prüfung auf Sachbearbeitungsebene in der Personalabteilung gab es zunächst keine Einwände.“

Der Nebenjob der beiden war auch nicht genehmigungspflichtig, weil sie angaben, weniger als zehn Stunden pro Woche und außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit dafür zu arbeiten. Außerdem, so Wind, hätten die beiden angegeben, dass ihre Tätigkeit unentgeltlich erfolgen solle. Ob diese Aussage bei der Verwaltung jemand hinterfragt hat, schreibt sie nicht.

Vor allem aber „sollte die Beratung nur außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Dienststelle erfolgen“.

Zudem hätten beide Mitarbeiter schriftlich zugesichert, dass keine dienstlichen Berührungen entstehen. Die Stadt habe angenommen, dass so kein Interessenskonflikt entstehen würde. Im Gespräch habe der damalige Bauamtsleiter Koschka geschildert, dass die GmbH Kommunen beraten wolle – insbesondere in Hinblick auf den neu eingeführten Bauturbo.

„Keine rechtlich belastbaren Verstöße“

Später habe die Hauptamtsleiterin Tanja Bohnert die Anzeigen nochmals geprüft, die Oberbürgermeisterin informiert und sich dazu mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Kommunalen Arbeitgeberverband beraten.

Die Sorge der Verwaltung sei damals schon gewesen: „Wie wirkt es auf die Öffentlichkeit, wenn zum Beispiel Bauträger, die sowohl außerhalb Lindaus als auch in Lindau Bauanträge stellen können, zuvor von der GmbH beraten wurden?“

Bei der Prüfung sei es darum gegangen, ob der Nebenjob der Bauamtsmitarbeiter entweder ganz verboten oder komplett auf Kommunen beschränkt werden könne. Nach Einschätzung der Fachverbände seien zu diesem Zeitpunkt keine rechtlich belastbaren Verstöße erkennbar gewesen.

Angebot auf Homepage ist umfangreich

Als die Bau Visio Consult dann in der Woche vor den Weihnachtsferien ihre Homepage veröffentlichte, waren die Verantwortlichen der Stadt offenbar ziemlich überrumpelt. Das Beratungsangebot ist umfangreich, die Beratung von Kommunen ist dort, wie übrigens auch in der öffentlich zugänglichen Satzung der GmbH, nur ein Angebot von vielen.

Zu Beginn unserer Recherche war auf der Homepage nicht einmal ersichtlich, dass Projekte aus dem Lindauer Stadtgebiet ausgeschlossen sind. „Dieser Verstoß führte dazu, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck eines Interessenkonflikts entstand – genau das, was es zu vermeiden galt“, schreibt Wind. „Denn eine Tätigkeit im Stadtgebiet Lindau wäre eindeutig zu untersagen gewesen.“

Claudia Alfons
Lindaus Oberbürgermeisterin Claudia Alfons.

 

Noch vor den Weihnachtsferien habe OB Alfons beide Mitarbeiter zum Gespräch gebeten „und sie aufgefordert, auf der Webseite unverzüglich eindeutig kenntlich zu machen, dass für Vorhaben im Zuständigkeitsgebiet der Dienststelle (Stadtgebiet Lindau) keine Beratungen angeboten werden“, schreibt Wind. Zudem seien beide gebeten worden, sich freiwillig auf die Beratung von Kommunen zu beschränken.

Kurz darauf wurde ganz unten auf der Homepage vermerkt, dass Beratungen nicht im Lindauer Stadtgebiet erfolgen. Der damalige Bauamtsleiter Koschka habe nach dem Gespräch schließlich auch schriftlich versichert, nur Kommunen zu beraten. Auch das wurde nachträglich auf der Internetseite vermerkt. Johannes Kaserer ließ sich auf diese Einschränkung nicht ein.

Auch Kaserer sollte Beratung von Privaten untersagt werden

Das Problem blieb: Die Firma berät einerseits Bauträger aus Nachbargemeinden, die zu einem anderen Zeitpunkt auch einen Bauantrag in Lindau stellen könnten. Und Koschka und Kaserer saßen an der Schnittstelle im Bauamt, wo Baugenehmigungen erteilt wurden. Auf unsere Nachfrage kurz vor Weihnachten, ob das zu einem Interessenskonflikt führe, sprach die Stadt von einem schwierig zu beurteilenden Grenzfall.

„Die inzwischen entstandenen Reaktionen der Öffentlichkeit bestätigten die Einschätzung der Verwaltung, dass die in dieser Form dargestellten Nebentätigkeiten dem Ansehen der Verwaltung schaden“, schreibt Wind nun.

Der nächste Schritt der Verwaltung wäre gewesen, auch Kaserer die Beratung von privaten Bauträgern zu untersagen. Dazu sei es nicht mehr gekommen, weil Koschka und Kaserer in der Zwischenzeit ihre eigenen Konsequenzen gezogen haben.

Warum hat die Stadt nicht sofort durchgegriffen?

Nachdem die Homepage des Unternehmens öffentlich war, habe die Verwaltung zunächst den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren wollen, schreibt Wind. Darum sollte zunächst geprüft werden, „ob es mildere Mittel als eine Untersagung gibt“ – und die Stadt habe das Gespräch gesucht.

„Als Oberbürgermeisterin trage ich einerseits Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden als Dienstvorgesetzte und gleichzeitig bin ich die gewählte Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger, die die Neutralität der Verwaltung zu wahren hat“, sagt Oberbürgermeisterin Claudia Alfons. „Genau in diesem Fall galt es, das auszutarieren – die Rechte der Mitarbeitenden und die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger.“

Welche Konsequenzen zieht die Stadt?

„Wir nehmen den aktuellen Fall zum Anlass, um einzelne Prozessschritte anzupassen und um Transparenz und Nachvollziehbarkeit weiter zu stärken“, schreibt Wind.

Der Prozess für die Anzeige und Genehmigung von Nebentätigkeiten sei bereits geändert worden: „Künftig wird bei jeder Anzeige der unmittelbare Vorgesetzte informiert – im Fall einer Amtsleitung folglich die Oberbürgermeisterin.“ Über die Änderungen seien bereits alle Mitarbeitenden informiert.

Die vorhandene Anti-Korruptions-Richtlinie der Stadt gelte weiterhin. Zudem habe die Verwaltung schon seit mehreren Jahren einen Compliance-Beauftragten.

Teile diesen Artikel mit deinen Freund*innen

Dir brennt ein Thema auf der Seele? Wir kümmern uns!

Bei Kolumna wollen wir uns um die Themen kümmern, die dir wichtig sind. Schicke uns deine Anregungen oder Recherche-Hinweise über unseren Briefkasten, den wir extra dafür eingerichtet haben.

10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Sven Dartsch
    14.01.2026 22:17

    Der aktuelle Bericht macht eines sehr deutlich: Um „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bauverwaltung wiederherzustellen“, gibt der bisherige Bauamtsleiter die Leitung ab. Was dabei vollständig fehlt, ist eine ehrliche Benennung der Verantwortung – und die liegt nicht bei ihm.

    Denn der Vorgang ist eindeutig: Die Gründung der Beratungsfirma war bekannt, rechtlich zulässig und kein heimlicher Alleingang. Wenn daraus ein politisches und öffentliches Problem wurde, dann deshalb, weil die Verwaltungsführung es versäumt hat, frühzeitig einzugreifen, zu steuern oder klare Grenzen zu setzen. Genau dafür gibt es eine Dienstherrin.

    Stattdessen erleben wir nun ein klassisches Bauernopfer-Szenario: Der Bauamtsleiter tritt „in die zweite Reihe“, ein weiterer leitender Mitarbeiter verlässt die Verwaltung – und die Oberbürgermeisterin präsentiert dies als Beitrag zur Vertrauensbildung. Tatsächlich ist es das Gegenteil: Es ist der Versuch, eigenes Führungsversagen zu kaschieren.

    Was hier gefehlt hätte, wäre Größe und Verantwortung. Eine klare Entschuldigung der Oberbürgermeisterin für die mangelhafte Führung. Eine öffentliche Rehabilitierung eines Amtsleiters, der keinen Rechtsbruch begangen hat. Und eine ehrliche Aufarbeitung der Frage, warum offensichtliches Konfliktpotenzial nicht frühzeitig erkannt und verhindert wurde.

    Stattdessen wird der Eindruck erweckt, als liege das Problem allein bei den handelnden Personen im Bauamt. Das ist bequem – aber falsch. Führung bedeutet nicht, im Nachhinein Konsequenzen zu verkünden. Führung bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, wenn man selbst zu spät oder gar nicht gehandelt hat.

    So bleibt am Ende ein bitterer Befund:
    Die Stadt verliert einen Bauamtsleiter, beschädigt einen weiteren hochqualifizierten Mitarbeiter – und die eigentliche Ursache des Problems bleibt unangetastet. Vertrauen gewinnt man so nicht zurück. Man verspielt es weiter.

    • Ulrike Juana Lorenz-Meyer
      15.01.2026 09:44

      Sie schreiben: „ Zwei leitende Mitarbeiter gründen ein Beratungsunternehmen im Umfeld ihres Fachgebiets – und plötzlich tun alle so, als sei ein Interessenkonflikt eine überraschende Erkenntnis. Das Gegenteil ist der Fall: Das Konfliktpotenzial war von Anfang an offensichtlich.“ wie erklären Sie sich vor diesem Hintergrund, dass CSU Stadtrat Büchele den beiden schon vor Wochen öffentlich zur Firmengründung gratuliert hat? In der CSU Fraktion war das neue Unternehmen wohl bekannt. Die CSU Stadtrats- Fraktion oder die OB Kandidatin haben das Verhalten der beiden Mitarbeiter aber bisher weder eingeordnet oder irgendwie bewertet. Aber sie versuchen, es für den Wahlkampf auszuschlachten, wenn die Oberbürgermeisterin nach juristischer Prüfung und Gesprächen mit den entsprechenden Mitarbeitern auch öffentlich eingreift.
      Peinlich

      • Sven Dartsch
        15.01.2026 12:39

        Mir geht es ausdrücklich nicht um eine Bewertung der handelnden Personen, sondern um den Umgang mit der Situation nach der Anzeige der Nebentätigkeit.

        Die beiden Mitarbeiter haben den vorgesehenen Weg eingehalten und ihre Selbstständigkeit ordnungsgemäß angezeigt. Daran gibt es aus meiner Sicht nichts zu kritisieren. Entscheidend ist, was danach passiert ist – oder eben nicht passiert ist. Das vorhandene Konfliktpotenzial war erkennbar und hätte zu diesem Zeitpunkt fachlich eingeordnet, diskutiert und geklärt werden müssen.

        Genau diese Untätigkeit hat dazu geführt, dass das Thema später öffentlich eskaliert ist. Mit den bekannten Folgen: öffentliche Zuspitzung, personelle Konsequenzen und vermeidbare Schäden für Beteiligte und für das Vertrauen insgesamt. Das ist keine Frage von Schuld einzelner Personen, sondern von Führung und Organisation.

        Kritisiert wird deshalb nicht das Handeln der Mitarbeiter, sondern die fehlende frühzeitige Steuerung. Wäre das Thema intern rechtzeitig sauber geklärt worden, hätte man sich die öffentliche Eskalation ersparen können. Führung bedeutet, genau solche Situationen früh zu erkennen und zu lösen – nicht erst dann, wenn sie bereits zum öffentlichen Konflikt geworden sind.
        Diese Einschätzung folgt meiner persönlichen Überzeugung und nicht taktischen Überlegungen. Sie ist unabhängig von Wahlkampf, Parteizugehörigkeit oder Personen. Mir geht es um einen sachlichen, fairen und verantwortungsvollen Umgang miteinander – gerade dann, wenn Entscheidungen unter öffentlicher Aufmerksamkeit getroffen werden.

  • Matthias Kaiser
    15.01.2026 14:43

    Wenn sie schon bewerten, so halten Sie sich bitte an den Fakten und wenn ihnen diese nicht vorliegen sollten, so würde ich um öffentliche Zurückhaltung bitten.

    Es ist richtig, dass die beiden ihre Nebentätigkeit ordnungsgemäß angezeigt haben. Hierbei hat zumindest der Bauamtsleiter den Beratungsumfang innerhalb des Stadtgebiets bzw. in seinem fachlichen Zuständigkeitsbereich ausgeschlossen.
    Allerdings wären die beiden mit der Eintragung im Handelsregister am 23.11.2025, spätestens mit dem Online-Auftritt ihrer Beratungsfirma, verpflichtet gewesen dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Denn weder der Eintrag im Handelsregister, noch ihr Beratungsangebot auf der Homepage der Firma, entsprachen den Angaben in ihrer Nebentätigkeits-Anzeige. Hier wurde die Beratungstätigkeit in keinster Weise eingeschränkt präsentiert.

    In dieser Nebentätigkeitsanzeige haben sie sich aber per Unterschrift auf den Passus verpflichtet „Sofern sich später Abweichungen von den vorstehenden Angaben ergeben, so werde ich dies unverzüglich schriftlich anzeigen“ – dies ist nie geschehen.
    Erst nach öffentlichen Bekanntwerdens und anschließender Intervention der Oberbügermeisterin wurde auf der Homepage eine Beschränkung der Tätigeit aufs Stadtgebiet eingefügt. Der ursprüngliche Eintrag im Handelsregister ist bis heute noch sichtbar.

    Bei Genehmigung der Nebentätigkeitsanzeige haben die beiden zudem das obligatorische Merkblatt „Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Arbeitgebers“ erhalten und sich per Unterschrift verpflichtet, dies gelesen zu haben und die darin enthaltenen Vorschriften einzuhalten.
    U.a. verpflichteten sie sich explizit „Das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen“.
    Dies ist meiner Meinung nach spätestens nach dem Zeitpunkt geschehen, als die beiden ihre Beratungstätigkeit ohne räumliche und sachliche Einschränkung öffentlich gemacht hatten (Kolumna berichtete erstmals am 02.01.2026). Denn spätestens hier hatten die beiden den Anschein erweckt, sich nicht mehr an ihre dienstliche Neutralitätspflicht zu halten und dadurch den Ruf ihrer Ämter und damit verbunden den der Stadt Lindau in der Öffentlichkeit diskreditiert.
    Laienhaft behaupte ich, dieser Vorgang an sich ist beamtenrechtlich und analog arbeitsrechtlich als grobes Fehlverhalten der Mitarbeiter einzustufen und wäre auch entsprechend ahndungswürdig.

    Also es nicht so, wie Sie einfach behaupten, die Oberbürgermeisterin sei ihrer Dienstaufsicht unzureichend nachgekommen, sondern die Mitarbeiter wären durchaus in einer Bringschuld gewesen, welcher sie nicht nachgekommen sind.
    Unabhängig davon, kann man von einem Amtsleiter schon moralisch erwarten, dass er seine umittelbare Dienstvorgesetzte die Oberbürgermeisterin über Art und Umfang seiner Nebentätigkeit persönlich in Kenntnis setzt.

    Was Sie aber mit ihrer Argumentation versuchen, ist Täter als Opfer darzustellen.

    Umgekehrt hat meiner Meinung nach, die Oberbürgermeisterin in dieser Sache das getan was sie aus den ihr bekannten Tatsachen machen konnte. Was hätte sie denn tun sollen, wenn sie getäuscht und hintergangen wird und ihr wichtige Fakten von den beiden Mitarbeitern verschwiegen werden?

  • Sven Dartsch
    15.01.2026 16:45

    Ich möchte eines vorweg klarstellen: Es geht mir hier ausdrücklich nicht darum, einzelnen Personen Schuld zuzuweisen oder beamtenrechtliche Bewertungen vorzunehmen. Das überlasse ich denen, die dafür zuständig sind. Mir geht es um etwas Grundsätzlicheres: den Umgang mit einem von Anfang an vorhandenen strukturellen Konfliktpotenzial.

    Dieses Konfliktpotenzial bestand unabhängig davon, wie eng oder weit das Tätigkeitsfeld der geplanten Beratung zunächst beschrieben war. Auch eine formale Einschränkung auf „außerhalb Lindau“ ändert nichts daran, dass im selben fachlichen Umfeld gearbeitet wird. Jeder, der unternehmerisch oder planerisch denkt, weiß: Eine Beratung in Friedrichshafen kann sehr schnell einen Bezug nach Lindau bekommen – etwa weil sich dort ein Grundstück ergibt oder ein Projekt verlagert. Solche Dynamiken sind nicht erst im Nachhinein, sondern bereits bei Anzeige der Tätigkeit absehbar.

    Genau deshalb greift für mich die Debatte zu kurz, wenn sie sich ausschließlich an einzelnen Formulierungen, Zeitpunkten oder formalen Pflichten festbeißt. Selbst wenn man alle von Ihnen geschilderten Punkte zugrunde legt, bleibt die zentrale Frage unbeantwortet: Warum wurde dieses offensichtliche Risiko nicht von Beginn an klar und eindeutig adressiert?

    Herr Kaiser und Frau Lorenz-Meyer kennen mich offenbar tatsächlich nicht gut genug. Denn dann wüssten sie, dass es mir weder um parteipolitische Auseinandersetzungen noch um wahlkämpferische Manöver geht. Auch wenn ich für den Stadtrat kandidiere: Meine Haltung in dieser Sache ist eine grundsätzliche. Ich denke solche Themen unternehmerisch, vorausschauend und lösungsorientiert.

    Und genau deshalb irritiert mich der Ton der Debatte. Zwei Stadträte, die – zurecht – über mehr nicht-öffentliche Informationen verfügen, investieren viel Energie in die Frage, wer wann welche Pflicht verletzt haben könnte, statt darüber zu sprechen, wie man künftig solche Situationen mit mehr Weitblick behandelt.

    Wenn bei mir Mitarbeitende im gleichen fachlichen Umfeld eine Selbstständigkeit aufnehmen wollen, ist mir eines sofort klar: Das birgt erhebliche Konflikte. Das löst man nicht mit wohlmeinenden Hinweisen oder nachträglichen Korrekturen, sondern durch klare Entscheidungen im Vorfeld. In einem solchen Fall hätte ich die Tätigkeit aus Risikogründen grundsätzlich untersagt – nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung.

    Vielleicht ist es an der Zeit, weniger in politischen Lagern und mehr in Sachthemen zu denken. Genau deshalb war meine Entscheidung, mich zur Wahl zu stellen, für mich persönlich folgerichtig und richtig.

    • Ulrike Juana Lorenz-Meyer
      15.01.2026 22:38

      Das stimmt, ich kenne Sie nicht persönlich und ich weiß nicht, ob Sie Arbeitgeber sind. Aber ich gehe mal davon aus, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesetzeskonform und juristisch korrekt behandeln wollen, oder? Was spricht denn dann dagegen, vor irgendwelchen Aktionen erst mal abzuklären, wie die Rechtslage ist? Allein schon, damit man bei einem eventuellen Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht mit abgesägten Hosenbeinen dasteht? Denn, das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen, mit der ursprünglichen Anzeige einer Nebentätigkeit hätte dies nicht untersagt werden können. Dies war erst möglich nach Veröffentlichung im Handelsregister und auf der Homepage der GmbH. Denn dadurch erst wurde klar, dass die beiden durchaus auch im Stadtgebiet und durchaus auch für Bauträger arbeiten wollen und zwar gegen eine finanzielle Entlohnung. Ursprünglich war die Nebentätigkeit ja sogar als unentgeltlich angemeldet worden.
      Natürlich kann man im Nachhinein sagen, das hätte der Sachbearbeiterin in der Personalabteilung ja gleich klar sein müssen, wie brisant das ist und sie hätte das melden müssen. Das war auch mein erster Gedanke. Aber nachdem ich sie angehört habe, denke ich, dass sie wirklich keine Konflikte vorausgesehen hat und die Dimension nicht überschaut hat. Heute sieht sie das anders. Solche Dinge können passieren. Und ich meine, das kann man den Vorgesetzten nicht anlasten, denn die können ja nicht über jedes kleine Detail Bescheid wissen, was die Mitarbeiter machen. Bei der Stadtführung ist es dann wichtig, dass sie sofort handelt, wenn sie vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde. Und das hat sie getan. Nicht wie ein Cowboy, der den den Colt zieht und wild um sich schießt. Sondern sie hat die juristische Lage geprüft, Gespräche mit den Mitarbeitern hinter verschlossenen Türen geführt und dann gehandelt.

  • Ulrike Juana Lorenz-Meyer
    15.01.2026 22:41

    Und noch eine kleine Ergänzung zu meinem vorigen Kommentar: und sie hat Maßnahmen getroffen, dass sowas nicht wieder passieren kann

  • Sven Dartsch
    16.01.2026 16:51

    Genau an einer Stelle Ihres Beitrags treffen wir uns inhaltlich – und genau darum ging es mir von Anfang an. Sie schreiben selbst: „… dass sie wirklich keine Konflikte vorausgesehen hat und die Dimension nicht überschaut hat.“

    Exakt dieser fehlende Weitblick ist der Kern meiner Kritik. Nicht die Frage, ob etwas zum damaligen Zeitpunkt formal untersagt werden konnte oder nicht, sondern dass das Konfliktpotenzial in dieser Konstellation grundsätzlich vorhanden war – unabhängig von späteren Eintragungen im Handelsregister oder Formulierungen auf einer Website.

    Mir geht es auch nicht darum, im Nachhinein juristisch besserwisserisch zu sein oder Einzelne zu diskreditieren. Mir geht es um die Art des Umgangs: Entweder man erkennt solche Risiken frühzeitig – oder man gesteht offen ein, dass dieses Vorausschauen nicht stattgefunden hat. Dieses Eingeständnis hätte aus meiner Sicht zur Versachlichung der Debatte beigetragen und viel öffentliche Eskalation verhindert.

    Dass nach Bekanntwerden gehandelt wurde, stelle ich nicht infrage. Kritisch sehe ich vielmehr, dass der Eindruck entstanden ist, als sei erst die Öffentlichkeit der Auslöser gewesen – und nicht eine frühzeitige, vorausschauende Bewertung des Konfliktpotenzials. Genau dieser Unterschied ist mir wichtig.

    Vielleicht ist das am Ende weniger eine juristische als eine Frage von Führungskultur: Risiken nicht erst dann zu managen, wenn sie sichtbar werden, sondern dann, wenn sie erkennbar sind.

  • Ulrike Juana Lorenz-Meyer
    16.01.2026 18:11

    Ihnen ist schon klar, dass ich bei dem von Ihnen zitierten Satz von der Sachbearbeiterin gesprochen habe, die nicht einmal die Leitungsfunktion im Personalamt innehat?
    Die Oberbürgermeisterin, die Sie ja eigentlich im Visier haben – davon bin ich überzeugt – die hat dagegen das Konfliktpotenzial sofort gesehen und deshalb die juristischen Fachleute abgefragt, welchen Ermessensspielraum sie in diesem Fall hat. Sie hat VOR Bekanntwerden in der Öffentlichkeit, was ja erst in diesem Jahr eingetreten ist, mit den beiden Mitarbeitern gesprochen. Diese haben sich aber nicht dazu verpflichten wollen, sich auf die ursprünglich angemeldete Nebentätigkeit zu beschränken.

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Das könnte dich auch interessieren