Erst waren die Rätinnen und Räte im Bauausschuss gegen das Vorhaben, dann hatten sie unter Auflagen zugestimmt. Doch am Ende haben sie keine Wahl.
Um das geplante Boardinghouse in der Lindauer Denkfabrik gibt es schon seit einiger Zeit Diskussionen. Der Eigentümer hatte schon vor etwa anderthalb Jahren einen Antrag für einen Bauvorbescheid gestellt. Der Bauausschuss hatte diesen erst abgelehnt, nach einem Ortstermin aber unter Auflagen genehmigt.
Der Eigentümer möchte in der Denkfabrik, in der bisher Büros, eine Praxis und ein Kindergarten untergebracht sind, 72 Fremdenzimmer bauen. Ein Boardinghouse ist ein Beherbergungsbetrieb, der auf längere Aufenthalte ausgerichtet ist. Die Zimmer werden zum Beispiel von Firmen genutzt, die Mitarbeiter für Projekte längere Zeit in eine Stadt schicken.
Weil einige Rätinnen und Räte Sorge haben, dass durch die Hintertür ein Hotel entsteht, hatten sie im Oktober einige Auflagen beschlossen, die die CSU vorgeschlagen hatte: Alle Zimmer sollten mindestens 25 Quadratmeter groß sein und müssen eine Küchenzeile und Kühlschrank als Ausstattung vorweisen. Es muss einen Waschmaschinenraum geben und der Mindestaufenthalt der Gäste muss eine Woche betragen.
Eigentümer braucht eigentlich nichtmal eine Genehmigung
„Gegen den erlassenen Bescheid, insbesondere der geforderten Auflagen, wurde Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht“, heißt es in der Sitzungsvorlage zum jüngsten Bauausschuss. „Es bestehen deutliche Hinweise darauf, dass die Auflagen der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden.“
Das Bauamt empfiehlt, den Bauvorbescheid ohne die Auflagen zu genehmigen. Danach müsse dann auch der Bauantrag genehmigt werden.
Thomas Hummler (CSU) verwies darauf, dass der Eigentümer nach einer Gesetzesänderung den Beherbergungsbetrieb sogar ohne Genehmigung verwirklichen könne, da dieser allgemein zulässig sei. Das stimmt, wie Johan Kasseler vom Bauamt bestätigt.
Der einzige Weg, einen Beherbergunsbetrieb an dieser Stelle auszuschließen, wäre eine Änderung des Bebauungsplans, wie Bauamtsleiter Kay Koschka und Stadtplanerin Iris Möller erklären. „Das muss städtebaulich total gut begründet sein, ist aber möglich“, so Möller.
Auf das aktuelle Projekt habe das dann aber keine Auswirkungen mehr. „Wir haben schon einen Antrag. Den kann man nicht mehr wegnehmen, weil er zulässig ist“, erklärt sie. „Man kann das nur für die Zukunft ausschließen.“
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