Nach Klage beim Verwaltungsgericht: Unternehmen plant in der Schachener Straße um

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Lindau
Hier soll ein Mehrfamilienhaus mit 13 Eigentumswohnungen entstehen. Bei der Baugenehmigung soll es Bedenken gegeben haben – die aus den Akten gelöscht worden sein sollen.
Foto: Julia Baumann-Scheyer

Das Gebäude ist schon abgerissen, dort soll ein Neubau mit 13 Wohnungen entstehen. Die Stadt hatte die Baugenehmigung erteilt, doch Nachbarn haben wegen der Abstandsflächen Klage eingereicht. Jetzt hat der Bauherr umgeplant.

Das Grundstück von Daniela Schmid grenzt direkt an das Grundstück, auf dem früher der „Schachenfriseur Schroth“ stand. Nur zufällig hatte sie im Sommer mitbekommen, dass das Haus abgerissen werden und dort ein Neubau entstehen soll.

Als sie sich mit einem Architekten die Pläne ansah, war sie sicher: Die Abstandflächen zu ihrem Haus sind nicht eingehalten. Da hatte die Stadt die Baugenehmigung aber schon erteilt. Wie sich jetzt herausstellt, könnte Daniela Schmid aber recht haben.

Was ist passiert?

Der Bauantrag für das Projekt war vergangenes Jahr im Dezember eingereicht worden, im April dieses Jahres hatte die Stadt dann die Genehmigung erteilt. Öffentlich beraten worden war darüber nicht.

Nach der aktuell noch geltenden Geschäftsordnung sei das nicht erforderlich gewesen, schreibt Bettina Wind, Sprecherin der Stadt. Auf Nachfrage einer Stadträtin oder eines Stadtrats sei das Bauprojekt aber in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt worden.

Die Baugenehmigung hatte die Stadt dann im digitalen Amtsblatt veröffentlicht. „Aber es kann doch keiner erwarten, dass wir da immer reinschauen“, sagt Daniela Schmid. Sie findet, dass die Stadt die Nachbarn über das Vorhaben persönlich hätte informieren müssen. Laut Stadt-Sprecherin Wind genügt die öffentliche Bekanntmachung. Das sei bei Bauprojekten mit mehr als 20 Einzeleigentümern in der Nachbarschaft „das übliche Vorgehen“.

Die Pläne des Bauvorhabens seien ungenau gewesen, sagt Daniela Schmid. Exakte Höhen zum Beispiel seien darin nicht erkennbar gewesen. Wohl aber, dass eine Tiefgarage geplant war, deren Decke etwa 35 Zentimeter über den Boden hinausragt und auf der ein bepflanzter Aushub von nochmal etwa 50 Zentimetern vorgesehen war.

Das Dach der Tiefgarage ist nur etwa 80 Zentimeter von ihrem Grundstück entfernt. Für die Abböschung des aufgeschütteten Hügels sollte auf ihrem Grundstück Erde aufgeschüttet werden, laut Schmid teilweise bis zu einem Meter auf ihr Grundstück. Auch die Grundstücke anderer Nachbarn wären betroffen gewesen.

Daniela Schmid und ihr befreundeter Architekt waren sich sicher: Das ist so nicht zulässig.

Oberirdisch – oder nicht?

Denn aus ihrer Sicht muss die Tiefgarage wie ein oberirdisches Gebäude behandelt werden, bei dem eine Abstandsfläche von drei Metern zum Nachbargebäude gilt. Ohne den nötigen Abstand, fürchtet Daniela Schmid, könnte ihr Haus beschädigt werden. Außerdem glaubt sie, dass durch die Abböschung ständig Regenwasser in den Garten ihres Hauses gespült wird.

Sie habe sich mehrfach in E-Mails an die Stadt gewandt. „Aber wir wurden immer einfach nur abgebügelt.“

Das Bauamt sei bei der Baugenehmigung davon ausgegangen, „dass die Tiefgarage einheitlich als unterirdischer Bauteil verstanden wird, weil der über eine Oberfläche ragende Teil nur so gering war“, schreibt Stadt-Sprecherin Wind. „Deshalb ging man davon aus, dass keine Abstandsflächen ausgelöst würden und dass keine Beeinträchtigung von Belichtung, Belüftung und Besonnung gesehen wurde.“

Das Gebäude, in dem früher mehrere Wohnungen und der Schachen-Friseur waren, ist mittlerweile abgerissen. Foto: Julia Baumann-Scheyer

 

In Sachen Abböschung und Regenwasser hatte die Stadt Daniela Schmid darauf verwiesen, dass sie das zivilrechtlich klären müsse. Außerdem hatte die Verwaltung ihr mitgeteilt, dass es ohnehin zu spät sei, um gegen die Baugenehmigung vorzugehen. Denn als die Nachbarin im Sommer begann, sich zu wehren, war die vierwöchige Einspruchsfrist längst abgelaufen.

Daniela Schmid nahm sich trotzdem einen Anwalt, um gegen die Baugenehmigung zu klagen – und dann hatte sie Glück. Denn wie sich herausstellte, hatte die Stadt bei der Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt einen Formfehler gemacht. In der Rechtsbehelfsbelehrung war für den Fall einer Klage der falsche Beklagte angegeben: der Freistaat Bayern. Richtig gewesen wäre die Stadt Lindau.

Was der Beschluss des Verwaltungsgerichts besagt

Wegen dieses Formfehlers sei die Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig, lautet ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg. Dort wurde in der Zwischenzeit entschieden, dass Daniela Schmids Klage gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung zulässig ist und nun eine aufschiebende Wirkung hat. Sprich: Bis in der Sache entschieden ist, darf die Baugenehmigung nicht umgesetzt werden.

Zudem, so begründet das Gericht weiter, habe die Klage von Daniela Schmid Aussicht auf Erfolg. Das Gericht geht davon aus, dass die Tiefgaragenwand eine Abstandsflächenpflicht auslöst, weil sie als oberirdisches Gebäude interpretiert wird. Das abschließende Urteil dazu gibt es aber noch nicht.

Die Seebau GmbH, die das Mehrfamilienhaus bauen will, hatte gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg Beschwerde eingereicht, die wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München allerdings abgelehnt.

Daniela Schmid und ihr Anwalt fühlen sich jetzt zwar bestätigt. „Aber es ist doch offensichtlich, dass was schiefläuft, wenn man dafür vor zwei Gerichte muss“, sagt Schmid. Sie findet, die Stadt hätte sich mehr für sie einsetzen müssen.

„Es macht zumindest den Anschein, dass die Nachbarn erst bei Baubeginn mitbekommen sollten, was da wirklich geplant ist“, sagt Anwalt Raphael Beck. Er ist überzeugt, dass sie auch das Hauptsacheverfahren in dem Fall gewinnen werden.

Warum über das Projekt jetzt doch öffentlich beraten wird

Im Bauausschuss am kommenden Dienstag ist das Bauprojekt trotz aufschiebender Wirkung der Klage Thema. Denn die Seebau GmbH hat nun einen neuen Bauantrag eingereicht. Die Höhe der Tiefgaragendecke sei um etwa 35 Zentimeter reduziert worden, heißt es in der Sitzungsvorlage, „sodass die Abstandsflächen ohne Abweichung vollständig eingehalten sind“. Zudem werde die Abböschung nun nicht mehr das Nachbargrundstück in Anspruch nehmen, schreibt Stadt-Sprecherin Wind auf unsere Nachfrage.

Dass über das Projekt jetzt öffentlich beraten werde, liege an der Vorgeschichte, so Wind, und an der „anvisierten Änderung der Geschäftsordnung“. 

Nachdem es wegen verschiedener umstrittener Bauprojekte in den vergangenen Monaten immer wieder Zoff zwischen Mitarbeitern des Bauamts, Stadträtinnen und Anwohnern gegeben hatte, soll die Geschäftsordnung des Bau- und Umweltausschusses geschärft und weiterentwickelt werden. Projekte mit mehr als zehn Wohnungen sollen künftig immer dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

„Wenn am Dienstag eine Bauvorlage beschlossen wird, die genehmigungsfähig ist, dann ist das für uns in Ordnung“, sagt Anwalt Raphael Beck. Das könne er aber erst beurteilen, wenn er konkrete Pläne gesehen habe. Grundsätzlich gehe es dabei aber nicht nur um die Höhe der Tiefgarage, sondern auch um den geplanten Aushub.

So oder so: Die Klage gegen die Stadt wegen der ersten Baugenehmigung können Daniela Schmid und ihr Anwalt nicht einfach fallen lassen. „Die Baugenehmigung existiert ja nach wie vor“, sagt Beck. Zu groß sei die Gefahr, dass die Genehmigung am Ende doch noch bestandskräftig werde.

Noch anderes umstrittenes Vorhaben steht auf der Tagesordnung

Kolumna hat natürlich auch der Seebau GmbH einen ausführlichen Fragenkatalog geschickt – und keine Antwort bekommen. Bevor es am Dienstag um deren Neubau-Projekt in der Schachener Straße geht, soll der Bauausschuss über ein anderes umstrittenes Projekt des Unternehmens abstimmen: den Neubau von 23 Wohnungen mit Tiefgarage in der Schöngartenstraße.

Auch hier gab es ein Klageverfahren: Das Unternehmen hatte in ihren Bauplänen die Satzungsgrenze um mehrere Meter überschritten. Auch hier hatte das Bauamt die Baugenehmigung bereits erteilt, als Anwohner die Grenzüberschreitung bemerkt hatten.

In der Schöngartenstraße hat das Unternehmen nun ebenfalls umgeplant. Der Neubau befinde sich jetzt innerhalb der Satzungsgrenze, heißt es in der Sitzungsvorlage. 

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