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Zwei Stellplätze plus Fahrradparkplätze sind in Wasserburg weiterhin ein Muss
Nach Nonnenhorn zieht nun auch Wasserburg nach und erlässt seine Stellplatzsatzung neu. Bis zum 1. Oktober muss das jede Kommune in Bayern tun. Wenn nicht, gilt eine neue Stellplatzsatzung des Freistaats.
Die Bayerische Staatsregierung will mit ihren Modernisierungsgesetzen entbürokratisieren und damit erleichtern, was vorher vielleicht ein Hemmschuh gewesen war. Darunter fällt eben auch das Stellplatzrecht.
Dem Wasserburger Gemeinderat ist es aber wichtig, dass jeder, der eine neue Wohnung im Gemeindegebiet schafft, gleichzeitig auch zwei Auto-Stellplätze auf dem Grundstück nachweist sowie zwei Fahrradstellplätze. So hatte es das Gremium erst vor zwei Jahren in der Wasserburger Stellplatzsatzung festgelegt – das soll bleiben.
Auch wenn Wasserburg manches selbst regeln darf, diverse Änderungen muss die Gemeinde trotzdem übernehmen. Hatte die Gemeinde bislang festgelegt, dass Geschäfte und Läden einen Stellplatz je 40 Quadratmeter Nutzfläche vorweisen müssen, ist es nach neuer Satzung ein Stellplatz je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche für den Kundenverkehr. Damit verringert sich also die Zahl der Stellplätze, die ein Laden haben muss.
Allerdings nahm der Gemeinderat neu in die Satzung auf, dass pro Autostellplatz ein Fahrradstellplatz geschaffen werden muss. Beide Änderungen sind hinsichtlich der Edeka-Planung am Rande des Gewerbegebietes interessant. Erst auf der vergangenen Gemeinderatssitzung war im Gremium die dortige Stellplatzfrage diskutiert worden. Am liebsten würde der Wasserburger Gemeinderat auch die gängige Praxis verhindern, dass Stellplätze unabhängig von der Wohnung verkauft werden. Deshalb beauftragte der Rat Bürgermeister Harald Voigt damit, sich bis zum 1. Oktober dahingehend beraten zu lassen.



