Neue Stellplatz-Regeln in Bodolz: Das ändert sich beim Bauen

In Bodolz ändert sich die Stellplatzsatzung. Foto: Isabel de Placido

Bodolz hat seine Stellplatzsatzung von 1997 an die neuen Regelungen angepasst. Bisher war es so, dass jeder Bauherr und jede Bauherrin für jede Wohnung, die bis 45 Quadratmeter groß war, einen Stellplatz vorweisen musste. Dies gilt jetzt für jede Wohnung bis 50 Quadratmeter. Ist eine Wohnung größer ...

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