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Ferienbetreuung wird Pflicht – so wuppen es diese drei Gemeinden
Wasserburg, Bodolz und Nonnenhorn haben eine gemeinsame Ferienbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler ab dem kommenden Schuljahr organisiert. Erstklässler haben dann einen Rechtsanspruch auf Betreuung während der Schulferien. Bis 2029 werden stufenweise auch die übrigen Klassen nachziehen.
Die Ferienbetreuung wird im Bürgerbegegnungshaus stattfinden, sagte Bürgermeister Pius Hummler bei der ersten Sitzung des neugegründeten Wasserburger Sozialausschusses.
Die Kosten liegen für die Ferienwoche vom 2. bis 6. November bei 175 bis 200 Euro, Mittagessen inklusive. Zwei Erzieherinnen werden die Kinder betreuen. Geplant sei, so Hummler, ein „aktives Programm“, mit Ausflügen zum Beispiel zu hiesigen Landwirten. Bisher gibt es zehn Anmeldungen.
Abhämgig von der Nachfrage, überlegen die drei Gemeinden, ob sie auch für die Weihnachtsferien eine Ferienbetreuung anbieten werden.
Zwar gibt es den Rechtsanspruch, aber die Gemeinden müssen von den insgesamt etwa dreizehn Wochen Schulferien vier Wochen keine Ferienbetreuung anbieten.



