AfD-Stadtrat wegen Volksverhetzung angeklagt

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Vor dem Lindauer Amtsgericht war ein Lindenberger Stadtrat wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung angeklagt. Foto: Olaf Winkler

Ein Mann aus Lindenberg hat 2023 per Whatsapp einen alten Zeitungsbericht verbreitet, in dem im Kontext der Jagd auf einen Menschen das N-Wort benutzt wird. Seit Mai sitzt er im Lindenberger Stadtrat. Wie die Richterin am Lindauer Amtsgericht urteilt – und warum der Fall noch weitergehen wird. Von Olaf Winkler und Julia Baumann-Scheyer

Ist das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt oder ein Fall von Volksverhetzung? Mit dieser Frage hat sich vergangene Woche das Lindauer Amtsgericht beschäftigt – und einen Mann aus Lindenberg zu einer Geldstrafe verurteilt. Abgeschlossen ist der Fall damit nicht, denn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

„Bewaffneter Neger von 200 Personen gejagt“: So hatte eine österreichische Boulevardzeitung im August 1965 nach einem Banküberfall getitelt. Der Artikel war in den vergangenen Jahren in verschiedenen sozialen Netzwerken wieder aufgetaucht – mit dem Zusatz „Das waren noch Zeiten“.

Eine entsprechende Grafik hat Sebastian Stroe 2023 in einer WhatsApp-Gruppe verbreitet – und deshalb einen Strafbefehl vom Lindauer Amtsgericht erhalten. Dagegen legte er Widerspruch ein, weshalb es nun zur Verhandlung kam. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Kontext lasse auf eine Volksverhetzung schließen, würdige Menschen schwarzer Hautfarbe herab und beschreibe die Jagd auf Menschen als „erstrebenswert“.

Bei der Kommunalwahl im März 2026 wurde Stroe für die AfD in den Lindenberger Stadtrat gewählt, die dort seit dieser Legislaturperiode erstmals mit drei Sitzen vertreten ist.

Verbreitet hatte der heute 61-Jährige die Grafik, die den Zeitungsartikel zeigt, innerhalb einer WhatsApp-Gruppe namens „Stammtisch Allgäu“. Zum Tatzeitpunkt im November 2023 gehörten ihr 46 Personen an.

Die Whatsapp-Gruppe

Was in der Verhandlung nicht erwähnt wurde, wohl aber auf einer in der Verhandlung öffentlich gezeigten Liste der Gruppenmitglieder zu sehen war: Administrator der Gruppe war damals der Lindauer AfD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Stadtrat Rainer Rothfuß.

Auch zahlreichen weiteren Mitgliedern der Gruppe war das Parteikürzel zugeordnet. Mit dem Einstellen der Grafik in die Gruppe habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass es ein „unkontrolliertes Weiterleiten“ geben könnte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Inhalt sei zudem dazu geeignet gewesen, „zum Hass aufzustacheln“.

Stroe war mit seinem Verteidiger erschienen und machte zum Tatvorwurf keinerlei Angaben. Erst in seinem Plädoyer machte der Verteidiger deutlich, dass er die Verbreitung durch die Meinungsfreiheit gedeckt sieht – und bezog sich auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Der Zusatz „Das waren noch Zeiten“ könne sich zudem auf die seinerzeit von Passanten gezeigte Zivilcourage bezogen haben.

Der Verteidiger verwies zudem darauf, dass der Fall auch innerhalb des Lindauer Amtsgerichts unterschiedlich beurteilt worden sei. Denn als die Staatsanwaltschaft erstmals einen Strafbefehl beantragte, lehnte die damals zuständige Richterin ihn ab.

Inzwischen hatte es im zuständigen Referat einen Personalwechsel gegeben – und eine Beschwerde über die Entscheidung beim Landgericht Kempten. Das sah einen ausreichenden Verdacht, dass die Tat des jetzt Angeklagten eine Volksverhetzung darstelle, und forderte eine erneute Beurteilung. So kam es dann doch zum Strafbefehl – und aufgrund des Widerspruchs des Angeklagten zur Verhandlung vor dem Lindauer Amtsgericht.

Wie die Richterin urteilt – und wie es jetzt weitergeht

Hier zeigte sich Richterin Carina König davon überzeugt, dass Stroe die Grafik in die Gruppe gestellt habe. 1965 habe „ein anderer Zeitgeist“ geherrscht, weshalb das Wort „Neger“ verwendet worden sei. Die Grenze der Meinungsfreiheit sah sie dennoch überschritten. Denn: „Man heißt es gut, Jagd auf Menschen zu machen.“

Im Gegensatz zum Staatsanwalt in seinem Plädoyer bezeichnete sie die Gruppe mit 46 Personen jedoch als „eher klein“ und den „öffentlichen Frieden nur im Kleinen gefährdet“. Daher setzte sie die Anzahl der Tagessätze von 90 auf 70 herab.

Da Stroe zwar keine Angaben zu seinem Einkommen machte, sich aber als Unternehmer bezeichnete, erhöhte sie die Tagessatzhöhe gegenüber dem Strafbefehl jedoch von 60 auf 150 Euro – also 10.500 Euro an die Staatskasse.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig – und so lange gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Wie Ursula Brand, Sprecherin des Lindauer Amtsgerichts, auf Nachfrage von Kolumna sagt, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, der Verteidiger des Angeklagten Revision.

„Die Berufung geht vor“, erklärt Richterin Brand. Das bedeutet, dass der Fall nun vor dem Landgericht Kempten in einer neuen Verhandlung komplett neu aufgerollt wird. Bei einer Revision wird ein Urteil lediglich auf rechtliche Fehler und Verfahrensvorschriften überprüft. Die Begründungen der beiden Rechtsmittel liegen noch nicht vor.

Gegen das Urteil des Berufungsverfahrens am Landgericht hat der Angeklagte dann erneut die Möglichkeit, eine Revision einzulegen.

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