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Die Stadt fragt etwa 5000 Lindauerinnen und Lindauer nach ihrer Miethöhe. Aus der Umfrage soll ein Gutachten zur Nettokaltmiete in Lindau erstellt werden. Die Teilnahme ist verpflichtend.
„Diese repräsentative Erhebung ist notwendig, um fundierte und aktuelle Daten über die Mietpreissituation in Lindau zu gewinnen“, schreibt die Verwaltung in einer Pressemitteilung. Das Gutachten diene als Grundlage für die Anpassung der Zweitwohnungssteuer. Das letzte Gutachten sei vor sechs Jahren gemacht worden.
Seit 1. Januar 2006 erhebe die Stadt eine Zweitwohnungssteuer. Bis 2019 erfolgte die Berechnung auf einer Bemessungsgrundlage des Finanzamts, die sich auf eine fiktive Jahresrohmiete auf Basis der Einheitsbewertung von 1964 bezog. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts musste die Zweitwohnungssteuer auf Basis der tatsächlichen Nettokaltmiete berechnet werden, schreibt die Verwaltung. Dafür wurden im Frühjahr 2020 etwa 7000 Lindauer Haushalte befragt. Nun lässt die Stadt das Gutachten aktualisieren.
Wann und wie findet die Umfrage statt?
Zwischen Montag, 23. Juni, und Ende Juli 2025 werden rund 5000 Lindauer Haushalte angeschrieben und gebeten, an der Befragung teilzunehmen, heißt es in der Pressemitteilung. „Die Haushalte werden per Zufallsverfahren ausgewählt.“
Ein speziell entwickelter Fragebogen werde den betroffenen Haushalten per Post zugestellt. Die ausgefüllten Fragebögen sollen anschließend mit dem beigelegten Rückumschlag an das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgesendet werden, das mit der Auswertung und Gutachtenerstellung von der Stadt beauftragt wurde. Alternativ bestehe die Möglichkeit, den Fragebogen online über einen verschlüsselten Link auszufüllen.
Für ausgewählte Haushalte besteht eine Auskunftspflicht
Die Teilnahme an der Befragung sei verpflichtend. Eine Auskunftspflicht habe der Stadtrat mit der Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines Gutachtens über die Nettokaltmiete für die Stadt Lindau am 17. März beschlossen.
Der Schutz persönlicher Daten sei dabei jederzeit gewährleistet: „Die erhobenen Informationen werden nach Abschluss der Auswertung zunächst pseudonymisiert.“ Dabei werden der Name oder andere Merkmale, mit denen eine Person identifiziert werden könnte, durch ein Pseudonym ersetzt, heißt es. Danach würden die Daten vollständig anonymisiert. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen sei dann nicht mehr möglich.



