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Mit dem Bau-Turbo will der Gesetzgeber schneller und gleichzeitig mehr Wohnraum schaffen. Dies stellt Städte und Gemeinden zunehmend vor Herausforderungen, wie auch ein Beispiel aus Weißensberg zeigt.
Ein Bauherr aus Sigmarszell möchte auf einem Grundstück im Weißensberger Ortsteil Eggenwatt zwei Einfamilienhäuser errichten. Der Bebauungsplan erlaubt dort aber nur ein Haus. Auch die darin festgelegte Firstrichtung wird nicht eingehalten. Somit wurde die Bauvoranfrage in der jüngsten Gemeinderatssitzung abgelehnt.
Man könnte auch sagen erst einmal abgelehnt. Denn es war die letzte Ratssitzung in der zu Ende gehenden Amtsperiode, weshalb man den neuen Gemeinderat (ab 1. Mai 2026) mit einer möglicherweise umstrittenen Entscheidung nicht unter Druck setzen wollte. Denn der Fall ist kompliziert.
Auf der einen Seite will die Gemeinde einem beschleunigten Wohnungsbau nicht im Wege stehen, andererseits will man sich auch nicht über festgelegte Bauvorgaben hinwegsetzen. Mit diesem Zwiespalt waren die Räte und Rätinnen bereits in der Bauausschuss-Sitzung Mitte März konfrontiert, weshalb der Antrag auf Vorbescheid an den Gemeinderat verwiesen worden war.
Bauen nur mit Befreiung
Konkret handelt es sich um ein Bauvorhaben auf dem Areal Brühlmoosweg 33, im Gebiet oberhalb der Firma Rausch gelegen. Dort plant der Bauherr die Aufteilung des Grundstücks mit der Flurnummer 175, um zwei Einfamilienhäuser zu errichten. Grundlage hierfür ist der Bebauungsplan „Eggenwatt West – Erweiterung“ in der Fassung vom 14. März 2002.
Demnach ist auf der genannten Fläche nur ein Baufenster für ein Gebäude vorgesehen, weshalb die Baugrenze mit zwei Einfamilienhäusern überschritten wird. Zudem wird im Bebauungsplan eine Firstrichtung festgelegt, die ebenfalls von den Einfamilienhäusern nicht eingehalten wird. Schließlich wird auch noch die Grundfläche um 20 Quadratmeter überschritten. Um dem Antrag auf Vorbescheid zustimmen zu können, hätten die Ratsmitglieder all diesen Abweichungen vom Bebauungsplan eine Befreiung (nach § 31 Abs. 2 BauGB) erteilen müssen.
Schulung durch Planungsbüro
Auf Nachfrage begründete Bürgermeister Hans Kern die Ablehnung des Antrags unter anderem damit, dass man mit Blick auf die dreimonatige Fiktionsfrist Zeitdruck vermeiden wollte. Entscheidet die Gemeinde nicht innerhalb der Frist über das Projekt, so gilt die Genehmigung nach drei Monaten als erteilt.
Bedenken habe es auch seitens der Nachbarn unter anderem wegen der Zufahrt gegeben. Einen neuen Anlauf für das Bauvorhaben könne es unter dem neuen Gemeinderat geben.
Um den Ratsmitgliedern in Sachen Bau-Turbo für die Zukunft mehr Informationen an die Hand und damit auch mehr Rechtssicherheit geben zu können, sollen diese schon bald von einem Lindauer Planungsbüro geschult werden, so Kern.



