Wegen der hohen Außenstände: Wasserburger Rat entlastet ehemaligen Bürgermeister Voigt nicht

Die Gemeinde Wasserburg hat offenbar noch viele Außenstände. Fotos: Julia Baumann-Scheyer/Canva

Die Gemeinde Wasserburg hat in den vergangenen Jahren Hunderttausende Euro an Steuern und Gebühren nicht kassiert. Darum hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Haushaltsführung für das Jahr 2022 nicht entlastet – normalerweise eine reine Formsache. Warum das den ehemaligen Bürgermeister betrifft und welche Konsequenzen noch denkbar wären.

Damit in Sachen Gemeindefinanzen alles transparent und ordentlich läuft, muss die Kämmerei nach jedem Haushaltsjahr eine Jahresrechnung aufstellen, in der die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben rückblickend zusammengefasst werden.

Normalerweise wird eine solche Jahresrechnung im ersten halben Jahr nach Abschluss des Haushaltsjahres aufgestellt. In Wasserburg wird sie dann von einem Rechnungsprüfungsausschuss kontrolliert, der seine Erkenntnisse dann dem Gemeinderat vorstellt.

Das Gremium entlastet dann den Bürgermeister als Leiter der Verwaltung. Oder eben nicht – wie jetzt geschehen.

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte Ulrich Epple, Gemeinderat der Unabhängigen Liste Wasserburg (ULW) und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, den Gemeinderäten die Jahresrechnung für 2022 vorgestellt.

Ulrich Epple. Foto: privat

 

Doch anders als gewohnt entlastete das Gremium den „Ersten Bürgermeister sowie die Verwaltung der Gemeinde“ daraufhin nicht. Erster Bürgermeister von Wasserburg war 2022 Harald Voigt.

Unter denen, die gegen die Entlastung gestimmt haben, war auch dessen Nachfolger Pius Hummler, der erst seit Mai im Amt ist. Als Grund für seine Entscheidung nennt er die hohen Außenstände der Gemeinde, über die wir bereits mehrfach berichtet haben.

Zu viele offene Rechnungen

Wie Ulrich Epple auf unsere Nachfrage erläutert, darf die Summe der offenen Rechnungen in einem Jahr höchstens 1,5 Prozent des Haushaltsvolumens betragen. Im Wasserburger Haushalt 2022 seien es fünf Prozent gewesen.

„Und was wir natürlich überhaupt nicht nachvollziehen können, ist die Summe der Rechnungen, die gar nie rausgingen“, so Epple.

Rückblick: Wie eine Recherche von Kolumna ergeben hatte, hat die Gemeinde Wasserbug insgesamt vermutlich eine knappe Million Euro Außenstände, die mindestens bis ins Jahr 2021 zurückreichen.

Laut dem ehemaligen Bürgermeister Harals Voigt wurden Bescheide über verschiedene Steuern und Gebühren in der Regel zwar (teilweise verspätet) verschickt, wenn Betroffene nicht zahlten, seien aber oft keine Mahnungen vollzogen worden.

Laut Epple gibt es auch Fälle, in denen sich Bürgerinnen und Bürger bei der Verwaltung gemeldet haben, weil Gebühren ihrer Ansicht nach fehlerhaft berechnet worden waren. „Die haben einfach nie eine Antwort bekommen“, sagt Epple. Und eben auch keinen korrekten Bescheid.

Der ehemalige Bürgermeister Harald Voigt hatte die Versäumnisse mit einem langen, krankheitsbedingten Ausfall des ehemaligen Kämmerers und Personalwechseln begründet. Dadurch sei einiges liegengeblieben, so Voigt. „Und das kommt dann zunächst gar nicht alles sofort beim Bürgermeister an.“

Nach sechs Jahren im Amt wurde Harald Voigt nicht mehr wiedergewählt. Foto: Julia Baumann-Scheyer

 

Das Problem sei auch deswegen zunächst nicht aufgefallen, weil der Haushalt ausgeglichen gewesen sei und gut dagestanden habe.

Als er dann vor etwa drei Jahren davon erfahren hatte, habe er sich „dahintergeklemmt“, so Voigt. „Personalnotstand“ und fehlerhafte Datensätze hätten das aber erschwert.

Vorwurf: gewusst, aber nicht gelöst

Sein Nachfolger Pius Hummler wirft ihm allerdings vor, das Problem nicht „mit der nötigen Priorität“ angegangen zu haben. Ulrich Epple sieht das ähnlich. „Herr Voigt hat das gewusst, und keine Abhilfe geschaffen.“ 

Hummler hat gemeinsam mit der neuen Kämmerin in der Zwischenzeit eine „Taskforce“ gegründet und möchte die Außenstände noch bis Ende des Jahres aufarbeiten.

Seit Anfang Mai ist Pius Hummler Bürgermeister von Wasserburg. Foto: Julia Baumann-Scheyer

 

Wird die Haushaltsführung eines Rechnungsjahres entlastet, dann werden die Wirtschaftsführung gebilligt, erkennbare Haushaltsüberschreitungen genehmigt „und sonstige haushaltsmäßige Mängel geheilt, soweit diese auf einer unzureichenden Mitwirkung der Gemeindevertretung beruhen“, erläutert Landratsamtssprecherin Sibylle Ehreiser auf unsere Nachfrage. 

Indem er die Haushaltsführung nun nicht entlastet hat, möchte sich der Gemeinderat also vorbehalten, das betroffene Haushaltsjahr auch künftig noch haushaltsrechtlich zu beanstanden.

Einfach so kann ein Rat eine Entlastung allerdings nicht verweigern. „Die Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößen zulässig“, erläutert Ehreiser. Ansonsten habe ein Bürgermeister einen Rechtsanspruch darauf.

Grundsätzlich gilt allerdings: Selbst wenn eine Entlastung erfolgt, kann ein Bürgermeister noch strafrechtlich, zivilrechtlich und disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, sollte er während seiner Amtszeit Pflichtverletzungen begangen haben – auch, wenn er in der Zwischenzeit aus seinem Amt ausgeschieden ist. „Strafrechtlich etwa wäre das so lange, wie die Verjährungszeiten im Strafrecht laufen“, schreibt Ehreiser.

Auch solche Konsequenzen wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung zumindest in den Raum gestellt. Rechtliche Schritte habe die Verwaltung gegen seinen Vorgänger bisher aber nicht eingeleitet, so Bürgermeister Pius Hummler auf unsere Nachfrage. „Ich möchte es aber auch nicht ausschließen.“ Letztlich hänge das vom politischen Willen ab.

Teile diesen Artikel mit deinen Freund*innen

Dir brennt ein Thema auf der Seele? Wir kümmern uns!

Bei Kolumna wollen wir uns um die Themen kümmern, die dir wichtig sind. Schicke uns deine Anregungen oder Recherche-Hinweise über unseren Briefkasten, den wir extra dafür eingerichtet haben.

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Das könnte dich auch interessieren