VR Südbank zum neuen Aufsichtsratsbudget: Ein Puffer für „Stressjahre“

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Lindau
Die Lindauer Bodenseebank in der Bregenzer Straße ist der Hauptsitz der VR Südbank. Foto: Bodenseebank.

In der jüngsten Vertreterversammlung der VR Südbank wurde eine deutliche Erhöhung des Aufsichtsratsbudgets beschlossen. Das hat für einige Kritik gesorgt. Ebenso wie zwei weitere Punkte, die in der Satzung der Bank geändert wurden. Was hat es damit auf sich?

Der Ehrenvorsitzende des Aufsichtsrats gibt seinen Titel aus Protest ab, sein Nachfolger kritisiert die Bank öffentlich, Mitglieder und Vertreter bemängeln fehlende Transparenz: Dass der Aufsichtsrat der VR-Südbank seit Kurzem deutlich mehr Geld zur Verfügung hat als vorher, hat für viel Aufsehen gesorgt.

„Die Kritik kommt bei uns Aufsichtsräten an und wir nehmen die Kritik sehr ernst“, sagt Aufsichtsratsvorsitzende Kathrin Koch auf unsere Nachfrage.

Die Verantwortlichen der Bank wollen nun nachjustieren, zumindest kommunikativ: Beim für den 16. September geplanten Vertreterdialog wolle man bei dem Thema „die erforderliche Transparenz schaffen“, so Koch, die noch einmal betont, dass in der jüngsten Vertreterversammlung ein „Budget als Obergrenze“ beschlossen worden sei.

Das Modell, nach dem die Auszahlung der tatsächlichen Vergütung berechnet werde – also zum Beispiel, welche Entschädigung es für Sitzungen oder Ähnliches gibt – werde nicht verändert. Das habe der Aufsichtsrat nach einer Beratung bekräftigt.

Welches Mitglied des achtköpfigen Gremiums letztlich wie viel bekommt, entscheidet dieses selbst.

2026 dürfte ein „Stressjahr“ sein

Der Vergütungsrahmen des Aufsichtsrats sei erhöht worden, „um Stressjahre abbilden zu können“, schreiben Vorstand und Aufsichtsrat auf unsere Nachfrage.

2026, in dem es bereits in der ersten Jahreshälfte eine außerordentliche Vertreterversammlung, außerordentliche Aufsichtsratswahlen und verschiedene Vertreterdialoge gegeben hatte, dürfte ein solches „Stressjahr“ sein.

Kathrin Koch. Foto: privat

 

Mit der Budgeterhöhung, die die Vertreterinnen und Vertreter in ihrer jährlichen Versammlung vor ein paar Wochen einstimmig beschlossen haben, wurde auch das System geändert, nach dem der Vergütungsrahmen berechnet wird.

Bisher hatte dieser sich an der Bilanzsumme der Bank bemessen und lag bei etwa 85.000 Euro pro Jahr.

Jetzt orientier sich der Vergütungsrahmen an den Eigenmitteln des Instituts.

In der von der Bank vorgeschlagenen Satzungsänderung war zunächst ein Vergütungsrahmen von fünf Promille der Eigenmittel vorgesehen. In der Versammlung wurde der Anteil nach der Gegenrede eines Vertreters allerdings auf drei Promille nach unten korrigiert.

Bezugsgröße des Aufsichtsratsbudgets ist nicht öffentlich einsehbar

Wie viel das genau ist, kann von außen keiner so genau sagen. Denn die Eigenmittel einer Bank bestehen aus verschiedenen Posten, die in Summe nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Bank gibt deren Höhe auf Nachfrage nicht preis.

Öffentlich zugänglich ist nur das Eigenkapital (rund 47 Millionen Euro), das laut Vorstandssprecher Martin Öfner zwar einen wesentlichen Teil, aber eben nicht die kompletten Eigenmittel der Bank ausmacht.

Unter anderem hatte das Walter Böhmer, ehemals Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats, kritisiert. „Muss ein Aufsichtsrat eine Vergütungsgrundlage haben, die im Geheimen liegt?“, fragte er kürzlich. Auch Vertreter haben im Gespräch die fehlende Transparenz hinsichtlich der Bezugsgröße des Aufsichtsratsbudgets bemängelt.

Böhmer war fast 30 Jahre lang Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenbank Westallgäu, aus deren Fusion mit der Bodenseebank die VR Südbank entstand. Bei seinem Ausscheiden wurde ihm der Titel „Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats“ verliehen – den er nach dem Beschluss zur Erhöhung des Vergütungsrahmens aus Protest abgab.

Auch er weiß nicht genau, wie hoch die Eigenmittel der VR Südbank sind, schätzt aber, dass der Aufsichtsrat pro Jahr nun um die 240.000 Euro zur Verfügung hat. Hätten die Vertreter die zunächst geplanten fünf Promille durchgewunken, wäre es deutlich mehr gewesen.

In einem Brief an die Vertreterinnen und Vertreter, der Kolumna vorliegt, spricht Böhmer von einer „beispiellosen Erhöhung des Vergütungsrahmens“, über den der Aufsichtsrat selbst verfüge. Für ein Ehrenamt sei das zu viel.

Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Jörg Bauer hat sich nach der jüngsten Vertreterversammlung in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Bauer war vergangenes Jahr im Herbst nach einem Konflikt mit der Bank als Aufsichtsratsvorsitzender ausgeschieden. Ihm folgten vier weitere Aufsichtsratsmitglieder aus dem Bereich der Bodenseebank.

Jörg Bauer. Foto: privat

 

Ebenso wie Walter Böhmer kritisiert Bauer neben der Erhöhung des Aufsichtsratsbudgets noch weitere Satzungsänderungen, die bei der Vertreterversammlung beschlossen worden sind, und seiner Ansicht nach Nachteile für die Mitglieder der Genossenschaftsbank hätten.

Etwa, dass diese bei einem Wohnsitzwechsel ausgeschlossen werden können und Vertreter nicht mehr per Beschluss am Austritt aus genossenschaftlichen Verbänden beteiligt sind. Damit so Bauer, könne der Geprüfte nun ohne Vertreterbeschluss seinen Prüfer wechseln.

Den Vertreterinnen und Vertretern könne man für ihre Beschlüsse keinen „unmittelbaren Vorwurf“ machen, so Bauer. „Durch die Begründung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde den Vertretern der Eindruck vermittelt, bei den Satzungsänderungen handele es sich im Wesentlichen um eine Anpassung an die Mustersatzung und Empfehlungen des Genossenschaftsverbandes Bayern.“

Was sagt der Genossenschaftsverband zur Kritik?

Tatsächlich gibt es eine Mustersatzung für Genossenschaftsbanken, die der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Genossenschaftsverband Bayern einheitlich zur Verfügung stellen. Die Mustersatzung ist nicht öffentlich zugänglich. 

Das Thema Vergütung des Aufsichtsrats ist darin geregelt, wie Gerald Schneider, Sprecher des Genossenschaftsverbandes Bayern, auf unsere Nachfrage schreibt. Die Mustersatzung sehe vor, dass „über eine Vergütung, die über pauschalen Auslagenersatz hinausgeht“ die Vertreterversammlung entscheidet.

Eine konkrete Vergütungshöhe werde durch die Mustersatzung nicht vorgegeben. Dazu gibt es vom Genossenschaftsverband aber eine Orientierungshilfe, die ein Vergütungsbudget definiere, das vom Aufsichtsrat verteilt werden könne. Dieses Budget orientiere sich an der Bilanzsumme der Bank – also wie das alte Modell der VR Südbank. 

Laut Walter Böhmer lagen die 85.000 Euro, die der Aufsichtsrat bisher zur Verfügung hatte, in etwa im Rahmen der Orientierungshilfe des Verbands.

Gebunden sind Genossenschaftsbanken als eigenständige Unternehmen an die Orientierungshilfe des Verbands nicht, so Schneider. Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung liege in der Verantwortung der jeweiligen Bank.

In der Praxis würden in der genossenschaftlichen Finanzgruppe „unterschiedliche Modelle gelebt“, schreiben Vorstand und Aufsichtsrat der VR Südbank auf unsere Nachfrage. „Wir erachten die Berechnungsgrundlage der Eigenmittel als eine nachhaltige Größe, gerade weil sie auch als Grundlage für die Kreditvergabe dient. Je mehr Eigenkapital unsere Bank hat, desto mehr Kredite können wir an Mitglieder und Kunden aus eigener Kraft vergeben.“

Diese Punkte weichen von der Mustersatzung ab

Die beiden anderen Punkte, die Böhmer und Bauer kritisieren – dass Mitglieder bei einem Wohnsitzwechsel ausgeschlossen werden können und nicht mehr per Beschluss am Austritt aus genossenschaftlichen Verbänden beteiligt sind – entsprechen tatsächlich nicht der Mustersatzung der Verbände. 

„Die Mustersatzung für Volksbanken und Raiffeisenbanken sieht vor, dass über einen Austritt aus genossenschaftlichen Verbänden die General- bzw. Vertreterversammlung entscheidet“, schreibt Verbandssprecher Schneider.

Auch einen Ausschluss von Mitgliedern allein aufgrund eines Wohnsitzwechsels sehe die Mustersatzung nicht vor.

Die Mustersatzung diene als Grundlage, versichern die Verantwortlichen der VR Südbank. „Unsere Satzung weicht aber schon seit jeher in einigen Punkten davon ab, wie insbesondere bei den Regelungen zum Regionalprinzip, die die Mustersatzung so nicht kennt.“ Mit der Änderung zum Wohnsitzwechsel habe man eine Option offenhalten wollen, Mitglieder, die aus dem Geschäftsgebiet wegziehen, auszuschließen.

Der Vorstand der VR-Südbank (von links): Martin Öfner, Armin Mesmer und Hans-Peter Beyrer. Foto: VR Südbank

 

Ein Verbandswechsel, versichern die Verantwortlichen, sei „keinesfalls“ beabsichtigt. „Wir arbeiten mit dem Genossenschaftsverband Bayern sehr vertrauensvoll zusammen und schätzen seine Beratung und Unterstützung sehr.“

Grundsätzlich sind Genossenschaften gesetzlich verpflichtet, einem Prüfungsverband anzugehören.

In seiner Pressemitteilung hatte Jörg Bauer auch die „Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung“ der Bank kritisiert.

Sowohl in der Vertreterversammlung als auch im Pressegespräch hatte der Vorstand von einem guten Betriebsergebnis gesprochen. Gemessen an dem Businessplan der Fusion hätten aber bessere Ergebnisse erzielt werden müssen, so Bauer.

„Der Jahresabschluss der Bank per 31.12.2025 enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und ist von zwei Wirtschaftsprüfern unterzeichnet“, schreibt die Bank. „Berechnungen branchenfremder Dritter zweifeln wir an.“

Und wer kontrolliert, was sich der Aufsichtsrat letztlich vom vorhandenen Budget auszahlt? Das, schreiben Vorstand und Aufsichtsrat, werde „jährlich durch unseren Prüfungsverband geprüft“.

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