Hier soll ein Mehrfamilienhaus mit 13 Eigentumswohnungen entstehen. Bei der Baugenehmigung soll es Bedenken gegeben haben – die aus den Akten gelöscht worden sein sollen.
Es geht um das umstrittene Neubauprojekt in der Schachener Straße. Dort könnte die Akte für die Baugenehmigung manipuliert worden sein. Was unsere Recherchen bisher ergeben haben.
Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt wegen des „Verdachts der Urkundenunterdrückung“ in der Lindauer Stadtverwaltung. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann auf Nachfrage von Kolumna.
Es geht um ein Bauprojekt in der Schachener Straße und die Frage, ob aus der Akte des Baugenehmigungsverfahrens eine fachliche Stellungnahme rechtswidrig entfernt wurde – und wenn ja, wer das war.
In der Stellungnahme soll empfohlen worden sein, den Bauantrag für das Projekt abzulehnen – doch sie soll dann wieder verschwunden sein.
Das Bauamt hatte dann im April vergangenen Jahres eine Baugenehmigung für das Projekt erteilt, die mittlerweile allerdings vom Verwaltungsgericht gestoppt wurde.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Bauamts, der die Stellungnahme verfasst hat, soll sich später jemandem anvertraut haben, der sich dann an die Vorgesetzten in der Stadtverwaltung wandte – und die Geschichte kam ans Licht.
Verwaltung arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen
Die Verwaltung habe Hinweise auf Ungereimtheiten erhalten, sei diesen „unverzüglich und konsequent“ nachgegangen und arbeite „eng und transparent“ mit der Staatsanwaltschaft zusammen, schreibt Sprecherin Bettina Wind auf unsere Nachfrage. Zu Details darf sich die Stadtverwaltung wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Damit die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nicht unter Generalverdacht gestellt werden, müsse ein mögliches Fehlverhalten einzelner so schnell wie möglich aufgeklärt werden, sagt Oberbürgermeisterin Claudia Alfons. Denn schon der Verdacht richte Schaden und Misstrauen an. „Die Menschen in unserer Stadt müssen sicher sein können: Hier läuft nichts unter der Hand.“
(Auch beim Bauprojekt in der Schöngartenstraße soll es Hinweise auf Unstimmigkeiten gegeben haben, mehr dazu erfahrt ihr hier.)
Bis zu fünf Jahre Haft
Um herauszufinden, ob und wer diese Stellungnahme entfernt hat, untersuchen Ermittler der Kriminalpolizei unter anderem Computer und Programme, die in der Stadtverwaltung verwendet werden.
„Die Ermittlungen nach dem oder den Tätern dauern an“, schreibt Oberstaatsanwalt Hörmann. „Derzeit wird das Verfahren noch gegen Unbekannt geführt.“
Lässt sich die Tat nachweisen, dann könnte das für den oder die Verantwortlichen schwerwiegende Konsequenzen haben. Urkundenunterdrückung kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Der Fall Schachener Straße
In der Schachener Straße, dort, wo früher der „Schachenfriseur Schrot“ stand, plant die Seebau GmbH einen Neubau mit 13 Eigentumswohnungen. Das Bauamt hatte die Baugenehmigung im vergangenen Frühling in einem sogenannten vereinfachten Verfahren erteilt. Eine öffentliche Diskussion im Bauausschuss hatte es im Vorfeld darüber nicht gegeben.
Das Projekt war zuvor lediglich in nicht öffentlicher Sitzung kurz vorgestellt worden. Dort hatten die Rätinnen und Räte keine Bedenken. Die ablehnende Stellungnahme soll damals nicht Teil der Unterlagen gewesen sein, heißt es aus Kreisen der Ausschussmitglieder.
Als die Besitzerin eines Nachbarhauses und ihr Lebensgefährte einige Wochen später die Pläne für das neue Mehrfamilienhaus sahen, fielen sie allerdings aus allen Wolken. Sie waren sich sicher: Bei der Tiefgarage, deren Dach aus der Erde herausragen sollte, wurden die Abstandsflächen nicht korrekt eingehalten. Außerdem plante die Investorenfirma für eine Abböschung, Erde auf ihrem Grundstück aufzuschütten.
Bauamt sprach von „eindeutiger Rechtslage“
Ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in der ablehnenden Stellungnahme ebenfalls Bedenken wegen der Abstandsflächen geäußert hatte, ist derzeit noch unklar.
Als die Nachbarin sich mit ihren Einwänden ans Bauamt wandte, wurden diese von den Verantwortlichen allerdings wegargumentiert. Die Rechtslage sei eindeutig, heißt es in einem Antwortschreiben des Bauamts, das Kolumna vorliegt: „Die erteilte Genehmigung bleibt bestehen.“
Sie wandte sich schließlich ans Verwaltungsgericht in Augsburg, wo man die Sache anders sah. Ihre Klage wurde zugelassen und die Baugenehmigung dadurch vorerst gestoppt. Über die Klage ist aktuell noch nicht entschieden, doch in einer ersten Prüfung befand das Gericht, dass diese Aussicht auf Erfolg habe.
In der Zwischenzeit hat der Bauherr umgeplant, der Bauausschuss hat öffentlich über das Vorhaben beraten und den neuen Plänen zugestimmt.
Mehrere umstrittene Baugenehmigungen
Im vergangenen Jahr hatte es gleich mehrere Baugenehmigungen gegeben, die umstritten oder im Nachhinein sogar als rechtswidrig eingestuft worden waren.
Auch ein Projekt in der Schöngartenstraße, das ebenfalls die Seebau GmbH plant, hatte das Bauamt zunächst im vereinfachten Verfahren genehmigt. Dort war unter anderem die Außengrenze falsch eingezeichnet.
Ein Anwohner, dem das auffiel, beschwerte sich bei der Regierung von Schwaben. Die Aufsichtsbehörde sprach von einer objektiven Rechtsverletzung, und der Bauausschuss entschied schließlich, die Baugenehmigung zurückzunehmen. Auch hier wurde mittlerweile umgeplant.
Die Beschlussvorlage und den Beschluss zu einem Bauvorhaben im Motzacher Haldenweg hatte die Aufsichtsbehörde nachträglich ebenfalls als rechtswidrig eingestuft.
Wegen dieser Fälle geriet das Bauamt in der Vergangenheit immer wieder in die Kritik.
Mittlerweile sind der damalige Bauamtsleiter und der ehemalige Abteilungsleiter Bauordnung nicht mehr im Amt – allerdings aus anderen Gründen. Sie hatten im vergangenen Jahr nebenberuflich eine Beraterfirma für Bausachen gegründet, was zu viel Kritik führte.
Der Abteilungsleiter hat die Verwaltung mittlerweile verlassen und betreibt das Unternehmen jetzt allein. Der ehemalige Bauamtsleiter ist aus dem Unternehmen ausgestiegen und wechselte innerhalb der Verwaltung zu den Garten- und Tiefbaubetrieben (GTL).
Hinweis: Der Artikel wurde um aktuelle Informationen ergänzt.
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