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Vorfall am Oktoberfest: Lindauer Polizist geht in Berufung, Staatsanwaltschaft ebenfalls
Der 53-Jährige ist im Juni am Amtsgericht Lindau zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund war ein Vorfall am Rande des Lindauer Oktoberfests 2024: Der Polizist hatte einen 30-Jährigen so stark gewürgt, dass dieser ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Dem war eine Schlägerei zwischen dem 30-Jährigen und anderen Beteiligten vorausgegangen. Vor Gericht hatte der Polizist erklärt, er habe lediglich schlichten und helfen wollen. Er habe sich in einer Notwehrsituation befunden und deshalb gehandelt.
In ihrem Urteil folgte die Richterin in wesentlichen Punkten dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft der gefährlichen Körperverletzung. Einen entscheidenden Punkt sah das Gericht allerdings anders: Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der 53-Jährige während des Vorfalls als Polizist gehandelt und sich damit in den Dienst versetzt hatte. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Belege.
In ihrer Berufung will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass der 53-Jährige wegen Körperverletzung im Amt verurteilt wird. Außerdem hält sie die Strafe für zu niedrig. In erster Instanz hatte sie eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert.
Ganz anders sieht das der Verteidiger des Polizisten. Auch er legte Berufung ein, wie der Sprecher des Landgerichts, Ferdinand Sieber, auf unsere Nachfrage schreibt.
Der Verteidiger hatte in der Verhandlung auf Freispruch plädiert und argumentiert, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Auch dem Angeklagten selbst war es wichtig gewesen, seine Sicht auf den Vorfall darzustellen. Er habe helfen und Zivilcourage zeigen wollen. „Wäre es etwa besser gewesen, nichts zu tun?“, fragte er vor Gericht.
Wann das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Kempten stattfindet, steht bislang noch nicht fest.
Aktuell ist der Polizist nicht im Dienst. Welche Auswirkungen das Verfahren auf sein Berufsleben haben wird, wird sich erst noch zeigen. Bei der Polizei wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet.
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