In Lindau gilt eine neue Stellplatzsatzung

Ein Parkplatz.
Symbolbild: Canva

Der Lindauer Stadtrat hat eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Diese ist mittlerweile offiziell in Kraft getreten, wie die Verwaltung mitteilt.

Die Regelungen gelte seit dem 25. September für alle Bauanträge, die neu bei der Stadt Lindau eingereicht werden. Wer ab diesem Datum ein Bauvorhaben plant, muss den Stellplatznachweis nach den neuen Regeln erbringen. Die aktuelle Stellplatzsatzung kann auf der Webseite der Stadt Lindau unter „Aktuelles/Stadtrecht“ nachgelesen werden.

Für bereits laufende oder eingereichte Verfahren ändere sich nichts, schreibt die Stadt. Hier werde weiterhin die bisherige Stellplatzsatzung angewendet. Um den Wechsel möglichst reibungslos gestalten zu können und keine unmittelbaren Mehrkosten für Bauherren und Mehrarbeit für Entwurfsverfasser zu verursachen, gelte dies auch für neue Bauanträge, welche unmittelbar nach Erlass der Satzung bis zum 30. September bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Lindau eingereicht wurden.

So solle vermieden werden, dass bestehende Planungen kurzfristig geändert oder nachträglich zusätzliche Stellplätze geschaffen werden müssen. Für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2025 bei der Stadt Lindau eingereicht werden, gilt die neue Stellplatzsatzung.

Was sieht die neue Satzung vor?

Die Stadt Lindau hat ihre Stellplatzsatzung an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Diese regelt, wie viele Pkw-Stellplätze bei Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen – zum Beispiel bei neuen Wohn- oder Gewerbebauten.

Anlass für die Anpassung war das „Zweite Modernisierungsgesetz zur Bayerischen Bauordnung“, das zum 1. Oktober 2025 die bisherige Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen aufgehoben hat. Künftig dürfen Stellplätze nur noch auf Grundlage einer kommunalen Satzung gefordert werden, wobei verbindliche Höchstgrenzen gelten. Vorgaben zur Beschaffenheit sind nicht mehr erlaubt.  

Die bisherige Satzung der Stadt hatte teilweise höhere Berechnungsmaßstäbe als künftig zulässig, heißt es. Außerdem enthielt diese noch Vorgaben zur Beschaffenheit. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und bewährte Standards zu sichern, wurde die Satzung rechtzeitig neu gefasst und vor dem 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt. Dabei wurden auch neue Entwicklungen in der Stadtplanung und im Mobilitätsverhalten berücksichtigt.

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