Der Fall hat vor gut einem Jahr in Lindau für Aufsehen gesorgt: Drei junge Männer bringen einen Jugendlichen gewaltsam in ein Waldstück, verprügeln ihn und knöpfen ihm sein Bargeld ab. Mittlerweile sind die Täter rechtskräftig verurteilt.
Es war ein Montagabend im Mai 2025, als die drei ihr Opfer unter einem Vorwand zum Parkplatz des Friedhofs im Lindauer Stadtteil Reutin lockten.
Als der Jugendliche gemeinsam mit einem Freund dort ankam, wurde er von den drei teils maskierten Männern „unter Einsatz eines Schlagstocks sowie unter Vorhalt einer mutmaßlichen Schusswaffe bedroht und gewaltsam in ein bereitstehendes Fahrzeug gezwungen“, wie es damals in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft hieß.
Der Kumpel des Opfers konnte fliehen.
Nach einer kurzen Autofahrt zwangen die drei Männer, die zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 27 Jahre alt waren, ihr Opfer in einem Waldstück bei Weißensberg zum Aussteigen. Sie schlugen ihn und knöpften ihm sein Bargeld ab. Danach fuhren sie ihn zurück nach Lindau, wo sie ihn frei ließen.
Die Polizei leitete zwar sofort eine Fahndung ein, fand die Täter allerdings nicht gleich. Die Lindauer Kriminalpolizei fand im Zuge ihrer Ermittlungen später zunächst zwei der drei Täter. Es gab mehrere Wohnungsdurchsuchungen in Lindau und Weißensberg, für die die Polizei auch Spezialkräfte einsetzte.
In diesem Zusammenhang wurde auch der dritte Tatverdächtige identifiziert, wie es in der Pressemitteilung damals hieß. Außerdem stellte die Polizei Beweismittel sicher. Die drei jungen Männer kamen in Untersuchungshaft.
Nur einer wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt
Nur ein paar Monate später, im Dezember 2025, kam es zur Gerichtsverhandlung. Der Fall wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts Kempten verhandelt, weil der jüngste Täter zum Zeitpunkt der Tat noch als Heranwachsender galt.
Mittlerweile sind die Urteile gegen alle drei rechtskräftig, wie Richter Bernhard Menzel auf unsere Nachfrage sagt.
Die drei Täter wurden jeweils zu Haftstrafen verurteilt. Einer der beiden Älteren muss wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Nötigung für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
Sein älterer Mittäter muss sich wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verantworten und eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen.
Wegen desselben Vorwurfs wurde auch der jüngste Täter verurteilt. Er bekam als Einziger allerdings eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft, die laut Menzel zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht sah bei ihm unter anderem eine Reifeverzögerung.
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